Von Luca Schäfer – 2. April 2026
Ist Deutschland im Iran Kriegspartei? Ein neues Bundestagsgutachten nährt den Verdacht der Beihilfe. Warum der Krieg ohne Ramstein nicht führbar wäre.
Mithilfe ohne Mandat: Satelliten, Signale, Schläge gegen den Iran – koordiniert von deutschem Boden. Das beschauliche 7.000-Einwohner-Dorf Ramstein-Miesenbach im rheinland-pfälzischen Landkreis Kaiserslautern wird erneut zum Politikum.
Die Debatte um den vor Ort befindlichen US-Stützpunkt, die Airbase Ramstein, ist – seit dem amerikanischen „Global War on Terror“ und den Drohnenmorden – altbekannt. Doch entzündet sich aktuell an der Frage einer deutschen Beihilfe im US-israelischen Iran-Krieg auf neuer Stufe: Ist Deutschland Mittäter und Kriegspartei?
Neuen Zündstoff liefert ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Die Parlamentswissenschaftler ordneten ein, dass der US-israelische Krieg gegen den Iran – begonnen Ende Februar 2026 – einen Verstoß gegen das in der UN-Charta verankerte Gewaltverbot darstelle, da er weder vom Selbstverteidigungsrecht gedeckt noch vom Sicherheitsrat autorisiert worden sei.
Er ist völkerrechtswidrig. Beauftragt wurde das Gutachten vom Linke-Abgeordneten Ulrich Thoden – jeder Bundestagsabgeordnete kann den wissenschaftlichen Dienst, sofern ein direkter Bezug zur parlamentarischen Arbeit besteht, unbegrenzt nutzen.
Im 12-seitigen Dokument spüren die Juristen, abseits der generellen Frage nach der völkerrechtlichen Legitimität, der für Deutschland entscheidenderen Frage nach: Stellt die Nutzung der Airbase Ramstein für Angriffe auf den Iran eine Beihilfe dar – und trägt Berlin damit völkerrechtliche Verantwortung? Dies sei „vorbehaltlich der konkreten Umstände jedenfalls nicht ausgeschlossen“, heißt es im, den Medien zugespielten, Gutachten. Ein Paukenschlag, ohne Folgen?