17. Tag im Angriffskrieg Israels und der USA gegen den Iran (Ticker 19:00 Uhr)

Von Peter F. Mayer und Jochen Mitschka – 16. März 2026

Der Nebel des Krieges wabert nach wie vor über dem Nahen Osten. Zensur, Propaganda, Narrative verhindern für die meisten Menschen den klaren Durchblick, was passiert. TKP versucht heute wieder so gut wie möglich den Nebel zu lichten.

Zunächst zur „Sperrung“ der Meerenge von Hormus: Der Iran hat sich nicht vertraglich verpflichtet, seine Hoheitsgewässer in der Straße von Hormuz (oder die gesamte Straße) immer und für jeden Verkehr uneingeschränkt offen zu halten. Es gibt keine bilaterale oder multilaterale Vertrag, der eine solche absolute, bedingungslose Verpflichtung enthält – weder „immer“ noch „für jeden Verkehr“ (einschließlich militärischer Schiffe oder in Krisenzeiten).

Das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) von 1982 besagt, dass die Straße von Hormuz als internationale Meerenge gilt, in der normalerweise das Transit-Passage-Regime (Art. 38 ff. UNCLOS) gilt – Schiffe und Flugzeuge dürfen ungehindert, kontinuierlich und ohne Behinderung passieren, und die Küstenstaaten (Iran und Oman) dürfen das nicht behindern oder aussetzen (Art. 44). Der Iran hat UNCLOS nur unterzeichnet, aber nie ratifiziertBei der Unterzeichnung erklärte er ausdrücklich, dass er das Transit-Passage-Regime nur gegenüber Staaten anwendet, die UNCLOS selbst ratifiziert haben. Deshalb ist der Iran vertraglich nicht an UNCLOS gebunden.

Das Genfer Übereinkommen über das Küstenmeer und die Anschlusszone von 1958 hat der Iran ratifiziert. Es sieht für internationale Meerengen ein nicht aussetzbares Recht auf unschädliche Durchfahrt (innocent passage) vor (Art. 16 Abs. 4). Das ist aber kein uneingeschränktes „frei für jeden Verkehr“: Die Durchfahrt muss „unschädlich“ sein (darf nicht den Frieden, die Ordnung oder die Sicherheit des Küstenstaats gefährden). Der Küstenstaat darf Regeln erlassen und (bei Kriegsschiffen) teilweise vorherige Genehmigung verlangen. Es ist schwächer als das UNCLOS-Transit-Passage-Regime.

Der Iran erkennt zudem kein Gewohnheitsrecht (customary international law) auf volle Transit-Passage für alle Staaten an und hat dies wiederholt erklärt. Er behält sich das Recht vor, in seinen Hoheitsgewässern aus Sicherheitsgründen oder bei Bedrohung zu handeln.

Mit anderen Worten: Der Iran verstößt gegen keine Verträge oder gesetzlichen Regelungen, wenn er die Straße von Hormus für Schiffe sperrt, welche zu Staaten gehören, die dem Land gegenüber feindlich eingestellt sind. So einfach ist das.

Aber der Angriffskrieg Israels und der USA verstößt so ungefähr gegen alle Regeln und Verträge, welche es im Völkerrecht gibt. Und wer dieser Angriffskoalition hilft, verstößt eben auch dagegen.

Wer behauptet, das Vorgehen des Irans sei Illegal, widerspricht damit den Behauptungen der deutschen Regierung, dass die Anschläge der Ukraine in internationalen Gewässern gegen russische Tanker und Schiffe legal seien.

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