Von Norbert Häring – 15. Dezember 2024
[Vorbemerkung der GG-Redaktion: Diesen Beitrag von Norbert Häring vom Dezember 2024 verlinken wir aus aktuellem Anlass. Er zeigt sehr gut, wie weit die Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit im sogenannten freiheitlichsten Staat auf deutschem Boden (und seinem EU-bürokratischen Überbau) inzwischen gediehen ist und wie die massenmedial erzeugte „Schere im Kopf“ mediokrer Beamten- und Untertanenseelen dem Rest der Bevölkerung in Form der Kenntlichmachung „umstrittener“ Literatur als nackte Zensur in vorauseilenden Gehorsam aufgezwungen wird.]
Die deutschen Bibliothekare haben einen „Expert*innenzirkel“, der Bücher aufglistet, die mit Warnhinweisen versehen werden sollen. Diese sollen dafür sorgen, dass Bibliotheksnutzer keinen Thesen Glauben schenken, die den für die Regierenden und den Zeitgeist akzeptablen Meinungskorridor verlassen. Wie hier ein Berufsverband Steuergeld nutzt, um eigene politische Vorlieben zu befördern, ist mehr als fragwürdig.
Ein Nutzer der Stadtbibliothek Münster und Leser dieses Blogs [von Norbert Häring; die GG-Red.] wollte von der Bibliothek wissen, warum in einigen Büchern auf der ersten Seite Aufkleber mit dem folgendem Inhalt angebracht sind:
„Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Der Inhalt dieses Werks ist unter Umständen nicht mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft vereinbar. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt“
Man meint sich dafür entschuldigen zu müssen, dass man die betreffenden Bücher im Programm hat und weist die Nutzer darauf hin, dass sie die Thesen der Autoren besonders kritisch hinterfragen sollen, weil sie sich abseits der Mitte des politischen Spektrums bewegen. Das wird ausgedrückt mit dem Hinweis, dass das Buch „unter Umständen“ mit nicht näher bezeichneten „Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft“ unvereinbar sei.
In der schriftlichen Antwort heißt es, Bibliotheken fühlten sich zwar „auch der Meinungsfreiheit verpflichtet“, gefolgt von einem großen Aber:
„Allerdings haben auch öffentliche Bibliotheken einen Bildungsauftrag einzuhalten, der sich darauf bezieht inhaltlich Stellung zu nehmen, wenn Quellen in Büchern nicht nachweislich korrekt recherchiert sind, (…) bzw. wenn Bücher gefälschte Fakten und Thesen verbreiten (vorrangig im medizinischen Bereich bei umstrittenen Behandlungsmethoden).“