Von Rudi Kurz – 25.Juli 2025
Laut Nicaragua verstoße Deutschland „seit Jahrzehnten“ gegen Völkerrecht. Das mittelamerikanische Land unterstützt weiterhin die Klage Südafrikas gegen Israel
Managua/Berlin. Die Regierung von Nicaragua legt vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) fristgerecht die schriftliche Begründung ihrer Klage gegen Deutschland wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Völkerrecht vor. Im April 2024 reichte Managua die Klage gegen Berlin ein und forderte in einem Eilantrag den Erlass einstweiliger Maßnahmen gegen Deutschland (amerika21 berichtete).
Nicaragua stützt seine Klage auf Beweise für die politische, finanzielle und militärische Unterstützung, die Deutschland dem israelischen Staat gewährt und die die Begehung schwerer internationaler Verbrechen erleichtert. Außerdem wirft Nicaragua Deutschland vor, direkt oder indirekt an der Aufrechterhaltung des von Israel geführten „Besatzungs-, Rassentrennungs- und Apartheidregimes“ mitzuwirken.
Nicaragua beruft sich auch auf die Gutachten des IGH aus den Jahren 2004 und 2024, in denen vor der Verantwortung dritter Staaten gewarnt wird, sich nicht an rechtswidrigen Handlungen zu beteiligen. Ferner dürfe die Situation, die von Israel mit Rechtsverstößen geschaffen wurde, nicht als rechtmäßig anerkannt werden.
In seiner Klagebegründung legt Nicaragua dar, dass die Verstöße Deutschlands gegen das Völkerrecht bereits vor Jahrzehnten begannen. Nicaragua verweist dabei auf die Nichteinhaltung der Verpflichtung, die Achtung des humanitären Völkerrechts zu gewährleisten, sowie auf die fehlende Einhaltung der Verpflichtung, das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes zu achten und zu fördern.[]