Landgericht Duisburg: Ausrufe „From the river to the sea…“ und „Yalla Intifada“ nicht strafbar

Von Dietmar Gaisenkersting – 23. Mai 2025

Am Mittwoch hat das Landgericht Duisburg einen der Mitbegründer der inzwischen verbotenen „Palästina Solidarität Duisburg“ (PSDU), Leon Wystrychowski, vom Vorwurf der „Billigung von Straftaten“ – der Hamas – freigesprochen.

Am 9. Oktober 2023 hatte er eine Demonstration in Solidarität mit den Palästinensern, die zwei Tage zuvor aus dem abgeriegelten Gaza-Streifen ausgebrochen waren, im Duisburger Stadtteil Hochfeld angemeldet. Die WSWS berichtete damals von der Demonstration, zu der anfangs mehr Medienvertreter als Teilnehmende kamen, die offensichtlich Bilder und Statements suchten, die die Demonstration und die Solidarität mit den Palästinensern diskreditieren und kriminalisieren sollten.

Die Duisburger Staatsanwaltschaft führte daraufhin mehrere Verfahren gegen Teilnehmende der Demonstration. Leon Wystrychowski warf sie vor, Straftaten nach § 140 StGB gebilligt zu haben, indem er auf der Demonstration und Kundgebung am 9. Oktober 2023 die Parolen „From the River to the Sea Palestine will be free“ und „Von Duisburg bis nach Gaza Yalla Intifada“ angestimmt haben soll.

Die „Belohnung und Billigung von Straftaten“ wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.

Der Duisburger Amtsrichter Haberland verurteilte Leon am 10. April 2024 in erster Instanz. Er stützte sich auf das Konstrukt der Staatsanwaltschaft, dass die Parole „From the River …“ zwar nicht grundsätzlich strafbar sei, aber der „zeitlich enge Zusammenhang“ mit den „Morden, Entführungen, Schändungen der Hamas“ beweise, dass der Angeklagte diese Straftaten billige. Es war die erste Verurteilung in Deutschland wegen dieser Parole; später wurde das Urteil in Entscheidungen u. a. vom Amtsgericht Berlin aufgenommen, ganze Passagen herauskopiert.

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