Frontalangriff auf Bürger: GroKo schafft Existenzminimum ab

Von Susan Bonath – 3. Oktober 2025

Wer nicht spurt oder nicht kann, wie verlangt, soll verhungern. Das ist der Kern eines geleakten Gesetzentwurfs https://www.chip.de/news/geld-finanzen-recht/ende-des-buergergelds-beschlossen-erste-regeln-fuer-neue-grundsicherung-auf-dem-tisch_08b24bca-12de-49d5-9aff-cee0050ce5d6.html für eine neue „Grundsicherung“. Damit sollen Behördenwillkür, Armut, Kriminalität und Abstiegsangst auf die Spitze getrieben, die Bürger diszipliniert und die Ausbeutung verschärft werden.

Die „eiserne GroKo” unter CDU-Kanzler Friedrich (BlackRock) Merz macht Ernst. Während sie das Großkapital mit wachsenden Milliardensubventionen mästet, startet sie wie geplant ihren Großangriff auf die Arbeiterklasse. Auf der Streichliste steht nicht nur der Achtstundentag, sondern auch die pure Existenz: Ihr Gesetzentwurf für eine „neue Grundsicherung“ zielt darauf ab, den Anspruch auf ein menschenwürdiges Minimum zum Leben vollständig abzuschaffen.

Das heißt: Wer auf dem Arbeitsmarkt nicht funktioniert wie befohlen, den könnten Jobcenter dann legal verhungern lassen. Den Gewerkschaften muss klar sein, dass dies nicht nur zu mehr Obdachlosigkeit, Armut und Kriminalität führt, sondern ihre gesamte Klientel entrechtet und die Ausbeutung auf die Spitze treibt. Doch in Deutschland bleiben sie weiterhin auffällig still: keine Streiks, keine Demonstrationen. Und die Propaganda läuft auf Hochtouren, um Noch-Arbeitsplatzbesitzer gegen Arbeitslose aufzuhetzen.

Massive Kürzungen durch die Hintertür

Die Details des geleakten Gesetzentwurfs klingen wie eine Neuauflage von Hartz IV – wobei das Bürgergeld, anders als vielfach suggeriert, nur eine marginal mildere Variante davon ist. Tatsächlich geht der Angriff aber viel weiter.

Neben der erneuten Umbenennung sind demnach vier schwerwiegende Einschnitte und Repressionen geplant. Erstens sollen Jobcenter ihren Klienten bereits wegen eines einzigen verpassten Termins 30 Prozent des Regelsatzes für insgesamt drei Monate kürzen können. Bei Hartz IV betrug die Kürzungssumme in diesem Fall zehn Prozent. So ist es auch heute beim Bürgergeld.

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