Von Alexander Neu – 16. März 2026
Der Krieg zwischen den USA/Israel und dem Iran sowie zwischen Russland und der Ukraine weisen diverse Schnittpunkte auf. Neben der geopolitischen und geostrategischen Dimension (beides auch Stellvertreterkriege im Weltneuordnungsprozess) gibt es auch eine gemeinsame diplomatisch-völkerrechtliche Problematik: Wie kann ein Frieden herbeiverhandelt und geschlossen werden, wenn das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Verhandlungen sowie die Gültigkeit geschlossener Verträge untergraben wird? Die Beantwortung dieser Frage wird umso dringlicher, je mehr der Druck auf eine Beendigung der bewaffneten Auseinandersetzungen wächst.
Verträge als Kern des internationalen Rechts
Das individuell-menschliche wie auch zwischenstaatliche Interagieren beruht auf Vereinbarungen und Regeln, sollen Gesellschaft und die Staatenwelt überhaupt funktionieren. Die Vereinbarungsformen sind vielfältig: Angefangen vom gegenseitigen Versprechen und moralisch-sittlich verbindlichen Zusagen inklusive des Handschlags zur Besiegelung der Abmachung (Gentlemen’s Agreement) über innerstaatliche Rechtsnormen (Gesellschaftsvertrag im Sinne Rousseaus) bis hin zum kodifizierten internationalen Recht, dem Recht zwischen Staaten. Wird die Verbindlichkeit der Willkür ausgesetzt, ist das Ergebnis der nihilistische Naturzustand.
Das Vertragsrecht als Rechtsquelle gilt im internationalen Recht als das verbindlichste und am wenigsten interpretierbare Recht. Es gibt hierzu sogar eine Konvention, das „Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge“ (im Folgenden „Wiener Vertragsrechtskonvention“) aus dem Jahre 1969.