Fernmeldegeheimnis und Pressefreiheit gelten „ohne Grenzen“

Von Peter Mühlbauer – 19. Mai 2020

Das Bundesverfassungsgericht hat die dem BND 2017 gegebene Rechtsgrundlage zum anlasslosen Durchsuchen der Internetkommunikation für grundgesetzwidrig erklärt. Nach den Snowden-Enthüllungen gab die deutsche Staatsführung den an die Öffentlichkeit gelangten anlasslosen Internetkommunikationsdurchsuchungen ihres Auslandsgeheim-dienstes BND eine Rechtsgrundlage. Dieses Anfang 2017 in Kraft getretene Gesetz muss sie nun bis spätestens Ende 2021 ändern, damit der Bundesnachrichtendienst auch danach noch auf Internetknoten wie dem De-Cix in Frankfurt am Main zugreifen darf. Das 2016 von CDU, CSU und SPD gezimmerte Gesetz ist nämlich sowohl formal als auch inhaltlich grundgesetzwidrig, wie das Bundesverfassungsgericht heute verkündete.

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