Deutschland und sein Völkerrecht

Von Renate Dillmann – 14. August 2025

„Wir halten weiterhin an dem Grundsatz fest, dass internationale Grenzen nicht mit Gewalt verändert werden dürfen.“

Dieser Satz stammt aus der „Gemeinsamen Erklärung von Präsident Macron, Premierminister Meloni, Bundeskanzler Merz, Premierminister Tusk, Premierminister Starmer, Präsidentin von der Leyen und Präsident Stubb zum Frieden für die Ukraine vor dem geplanten Treffen von Präsident Trump mit Präsident Putin.“

Okay – internationale Grenzen dürfen also nicht mit Gewalt verändert werden. Man könnte natürlich eine naheliegende Gegenfrage stellen: Wie sind sie denn eigentlich zustande gekommen und wie sollten sie eigentlich sonst verändert werden? Aber lassen wir solche Gedanken einmal beiseite. Bleiben wir ganz empirisch.

Liebe Westeuropäer, erinnert ihr euch noch an den 24. März 1999?

Damals begann ein 78 Tage lang andauerndes Bombardement der Republik Jugoslawien mit massiven Luftangriffen, Zerstörung von Regierungsgebäuden, Industrieanlagen, Transport, Telekommunikations- und Energie-Infrastruktur, mehreren tausend zivilen Opfern (mit vielen Spätfolgen durch uranangereicherte Munition). Der „Einsatz“ war ein klar völkerrechtswidriger Angriffskrieg der NATO, nicht gedeckt durch ein UN-Mandat des Sicherheitsrats, legitimiert durch Lügen.

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