„Deutschland muss seine Bürger zur Waffe zwingen“ – „Neue Zürcher Zeitung“ mit Aufruf zum Verfassungsbruch

Von Marcus Klöckner – 19. August 2025

Raketen, Panzer, Waffen, Kampf, Krieg und jetzt: Zwang! Der Militarismus in den Medien breitet sich immer weiter aus. Nun stürmt die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) mit einer Forderung nach vorne, die die zunehmende autoritär-militaristische Schließung des Mediensystems dokumentiert. „Debatte um Wehrpflicht: Deutschland muss seine Bürger zur Waffe zwingen“. Überraschung: Der Beitrag kommt von einem Redakteur, der Unternehmenssprecher bei dem Waffenhersteller Heckler & Koch war. Die Forderung ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Sie ist unmenschlich und barbarisch.

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“ – diese Aussage stammt nicht von einem Friedensaktivisten, sondern aus dem Grundgesetz. So ist es zu lesen in Artikel 4 Absatz 3. Dieser Teil des Grundgesetzes ist von elementarer Bedeutung. Es ist einem Journalisten nicht verboten, die Hintergründe des grundgesetzlich verankerten Rechts auf Kriegsdienstverweigerung zu kennen. Artikel 4 Absatz 3 ist als Reaktion auf die Schrecken der Nazi-Zeit zu verstehen. Im Dritten Reich waren die Strafen für Bürger, die den Dienst an der Waffe ablehnten, drakonisch – bis hin zur Todesstrafe. In zahlreichen Resolutionen der UN-Menschenrechtskommission (heute: UN-Menschenrechtsrat) wurde die Bedeutung der Kriegsdienstverweigerung als legitimer Ausdruck der Gewissensfreiheit anerkannt.

Einen Menschen zum Dienst an der Waffe zu zwingen, was in letzter Konsequenz heißt, ihn zu zwingen, gegen seinen Willen andere Menschen zu töten oder sich selbst töten zu lassen, das ist unmenschlich und ein Akt der Barbarei.

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