Von Ralf Wurzbacher – 3. Februar 2025
Der Bundesgesundheitsminister will die Krankenhauslandschaft bereinigen, das Verschwinden mithin hunderter Standorte „fördern“. Die Kosten sollen die Opfer, die gesetzlich Versicherten, tragen und zur Hälfte die Bundesländer, die das Versorgungssystem in Jahrzehnten haben verkommen lassen. Das alles ist zwar verfassungswidrig, haut aber bestimmt irgendwie hin. Bis zum höchsten Richterspruch ist der Kahlschlag erledigt.
Ein Krankenhaus ist für alle da. Egal ob reich oder arm, in der Not wird jedem geholfen. Schließlich bezahlt Bürger ja auch dafür, über Steuern und die Krankenversicherung, je nach sozialem Status mal mehr, mal weniger. Die Gesunden stehen den Kranken bei, die Gutbetuchten denen, die weniger besitzen. Ein Hoch auf das Solidarprinzip! Aber wie ist das mit einer Krankenhausreform? Müsste die nicht auch für alle da sein? Und müssten nicht auch alle finanziell dafür einstehen?
Na klar, sollte man meinen, zumal bei einer mit so prächtigem Namen: „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ (KHVVG). Von einer „besseren Versorgung“ profitieren ja wiederum alle, weshalb natürlich wiederum alle ihren Beitrag leisten müssten, als Steuerzahler und als Versicherter, jeder nach seinen Kräften. Zum Beispiel müsste Karl Lauterbach (SPD), der als Bundesgesundheitsminister recht ordentlich verdient, mehr aufbringen als die Kassiererin im Supermarkt oder der Müllmann von den Stadtwerken. …
Denkste! Lauterbach hat die besagte Reform zwar ersonnen oder doch eher ersinnen lassen – aber blechen lässt er andere dafür. Nämlich die Versicherten, über ihre Beiträge. Aber eben nicht alle Versicherten, sondern nur die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, rund 75 Millionen an der Zahl.
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