Von Ralf Wurzbacher – 8. Dezember 2025
Eine neue Studie alarmiert: Systematische Abzocke von Mietern ist eine weit verbreitete Praxis und bleibt für die Abzocker fast immer folgenlos. Die Bundesregierung weiß um die Machenschaften, macht aber nichts dagegen. Zumindest nicht so bald, aber in zwei, drei Jahren vielleicht. Für die Opfer heißt das: abwarten, Tee trinken und eifrig weiter blechen.
Das gab es in Berlin noch nie: Weil eine Hauseigentümerin ihre Mieterin übervorteilt hatte, wurde sie Anfang November durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zu einer Strafe von insgesamt 48.000 Euro verdonnert. Das Bußgeld beläuft sich auf 26.000 Euro, 22.000 Euro muss sie an die Betrogene zurückzahlen. Tätig werden können die Gerichte auf Basis von Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStrG) bereits, sobald die verlangten Wohnkosten die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigen. In diesem Fall hatte sich die Wohnungsbesitzerin einen Aufschlag von 190 Prozent genehmigt.