Von Thomas Moser – 1. August 2025
Im Strafverfahren gegen den Querdenken-Gründer spricht das Landgericht Stuttgart den Angeklagten in wesentlichen Punkten frei. Schuldig gesprochen wird er wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 19,53 Euro.
Freispruch und Schuldspruch zugleich? Teil-Freispruch und Teil-Schuldspruch? Schuldig oder unschuldig, was nun? Das Urteil im Prozess gegen Michael Ballweg erschien auf den ersten Blick widersprüchlich. Es ermöglichte den einen zu vermelden, der Angeklagte sei wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Ballwegs Verteidigung sprach von einem kompletten Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hält an ihrer Meinung fest, Ballweg trage keine geringe Schuld.
Langsam beginnt aber erkannt zu werden, was dieses Urteil ist: Ein Dokument eines politisch-motivierten Prozesses, in dem eine verantwortungsvolle Strafkammer unter politischem Druck nach der Wahrheit suchen musste und nun denjenigen den Spiegel vorhält, die den Corona-Kritiker und Demo-Organisator Michael Ballweg in großem Maße vorverurteilt haben.