Von Bernd Müller – 29. Dezember 2021
Die ehemalige Bundesregierung hatte es vermutlich „gut gemeint“: Die Soforthilfen sollten kleinen Unternehmen und Selbstständigen in der Pandemie helfen, wenn ihnen die Umsätze wegbrechen. Was einst als großer Hoffnungsschimmer galt, entpuppt sich für viele als Ärgernis; denn der Staat fordert das Geld oftmals zurück. Großzügig, schnell und unbürokratisch sollten die Hilfen sein. Kleine Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten konnten mit bis zu 9.000 Euro rechnen; bis zu 15.000 Euro waren es für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigte. Einzige Bedingung war: Das Unternehmen musste sich in einem Liquiditätsengpass befinden. Allein in Baden-Württemberg wurden 245.155 Anträge bewilligt, wie die ARD-tagesschau jüngst berichtete. Viele hatten den Antrag in dem Glauben gestellt, das Geld behalten zu dürfen – doch sie täuschten sich, wie sie jetzt feststellen müssen. Im November 2021 flatterte den Betroffenen Post der landeseigenen „L-Bank“ in den Briefkasten und sie wurden darin aufgefordert, ihre Einnahmen für die Zeit von April bis Juni 2020 anzugeben. Im Ergebnis müssen viele die Hilfsgelder wieder zurückzahlen.