Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ermög­licht keinen Zugang zu Kohl-Akten

Von Christoph J. Partsch – 7. Oktober 2025

Jahrelang kämpft die Journalistin Gaby Weber für Transparenz von Akten, die Regierungspolitiker entwendet haben. Erst machte das BVerfG ihr Hoffnung, nun weist es ihre Beschwerde ohne jede Begründung ab. Crime Pays, meint Christoph Partsch.

Als herauskam, dass Donald Trump und Joe Biden nach Amtsende Regierungsakten mit nach Hause nahmen, war die Aufregung und Empörung groß. In den USA wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Wenig beleuchtet wird hierzulande, dass ein solches Verhalten in Deutschland völlig üblich ist. In der Bundesrepublik hat sich der ebenso rechtswidrige wie strafrechtlich relevante Brauch entwickelt, dass Regierungsmitglieder – insbesondere Bundeskanzler – nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt die sie interessierenden, öffentlich-rechtlich gewidmeten Unterlagen aus dem Bundeskanzleramt einfach mit sich nehmen bzw. an ihnen nahestehende private Parteistiftungen übergeben.

Dies gibt ihnen die Möglichkeit, die Geschichtsschreibung über sich selbst zu monopolisieren und handverlesenen und eng geführten Ghostwritern überlassen oder die fundierte Geschichtsschreibung über lange Zeit ganz zu verhindern. Außerdem verführen millionenschwere Autorenhonorare zu diesem Verhalten. Der Bundesrechnungshof hat sich mit dieser Praxis beschäftigt und sie 2018 als rechtswidrig eingestuft. Denn nach dem Bundesarchivgesetz (BArchG) müssen Stellen des Bundes grundsätzlich alle Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben nicht mehr benötigen, an das Bundesarchiv abgeben (§ 5 Abs. 1 BArchG).

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