Von Florian Warweg – 18. September 2025
Vor dem Hintergrund, dass die vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission zum eindeutigen Schluss gekommen ist, dass Israel in Gaza Völkermord begeht und dies auf 72 Seiten detailliert belegt, gab es zahlreiche Fragen in der BPK. Die NachDenkSeiten wollten u.a. wissen, ob die Bundesregierung angesichts dieses eindeutigen Befundes dabei bleibt, als einziges Land der Welt Israel im laufenden Hauptverfahren vor dem IGH („Südafrika vs. Israel“) gegen den Genozid-Vorwurf zu verteidigen. Selbst die USA tun dies wohlweislich nicht. Ebenso kam die Frage auf, wie die Bundesregierung es bewertet, dass laut der UN-Expertenkommission jedes Land spätestens seit Januar 2024 völkerrechtlich verpflichtet gewesen wäre, Maßnahmen zu ergreifen, „um Völkermord in Gaza zu verhindern“, und die Kommission dabei explizit auf die Rolle Deutschlands verweist.
Hintergrund
UN-Untersuchungskommission: Vier Tatbestandsvarianten von Völkermord sind in Gaza erfüllt
Die Experten der vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzten unabhängigen Untersuchungskommission hatten am 16. September im Rahmen einer Pressekonferenz in Genf bekanntgegeben, dass ihre Untersuchung zum eindeutigen Schluss gekommen ist, dass Israel in Gaza einen Völkermord begeht. Vier der fünf in der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord erwähnten Tatbestände seien erfüllt (NachDenkSeiten berichteten). Die Kommission nannte als Tatbestände: 1. Tötung, 2. schwere körperliche oder seelische Schädigung, 3. vorsätzliche Schaffung von Lebensbedingungen, die auf die vollständige oder teilweise Zerstörung der palästinensischen Bevölkerung abzielen sowie 4. Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten (die gesamte Pressekonferenz ist hier einsehbar – der Bericht hier).