Berufsverbot für kritischen Journalisten Hüseyin Doğru

Von Justus Leicht – 5. Oktober 2025

Am 20. Mai 2025 vollzog die Europäische Union einen beispiellosen Schritt: Erstmals wurden deutsche Staatsbürger und Journalisten im Rahmen des 17. EU-Sanktionspakets gegen Russland mit umfassenden Sanktionen belegt. Betroffen sind der in Berlin lebende türkisch-kurdischstämmige Journalist und deutsche Staatsbürger Hüseyin Doğru, Gründer der Medienplattform Red Media, sowie die in Russland lebenden deutschen Journalisten Alina Lipp und Thomas Röper.

Die Sanktionen gegen Doğru umfassen die Sperrung aller Bankkonten, ein EU-weites Einreise- und Ausreiseverbot sowie ein faktisches Berufsverbot. Das bedeutet konkret: Doğru darf weder einer Lohnarbeit nachgehen noch dürfen ihm wirtschaftliche Ressourcen jeder Art zur Verfügung gestellt werden – womit auch eine selbständige Tätigkeit ausgeschlossen ist. Selbst das Einladen zu einem Kaffee würde rechtlich eine Straftat darstellen. […]

Mit seiner Berichterstattung über die Palästinasolidaritätsbewegung in Deutschland säe Doğru „ethnische, politische und religiöse Zwietracht“ und leiste so den „destabilisierenden Aktivitäten Russlands“ Beihilfe, wird die Sanktionierung unter anderem begründet.

Nicht nur das Konto Doğrus, sondern auch das seiner schwangeren Frau wurde gesperrt, obwohl sie nicht auf der Liste genannt wird. Zugriff auf ein Existenzminimum hat Doğru nur nach mehrwöchiger Genehmigungsfrist durch die Bundesbank. Seine Reisefreiheit wird beschränkt. Auch ein Anstellungsverhältnis als Journalist – etwa bei der Tageszeitung junge Welt, die entsprechend nachgefragt hatte – darf er nicht eingehen, da dies nach einer Einschätzung aus dem Bundeswirtschaftsministerium gegen das Bereitstellungsverbot verstoße und strafbar wäre.

Am 3. September 2025 berichtete Doğru auf X, dass der EU-Ministerrat mit Schreiben vom 1. September den Widerspruch seiner Anwälte gegen die Sanktionen zurückgewiesen habe. Er veröffentlichte auch die im „evidence pack“ aufgeführten Beweise für seine Sanktionierung. Diese umfassen lediglich einige Tweets von seinem privaten X-Account und von Red Media.

Die NachDenkSeiten konnten durch eine Quelle in der EU-Administration bestätigen, dass dies tatsächlich die einzigen „Belege“ sind, mit denen die EU die Sanktionierung rechtfertigt.

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