Bericht | Die Rechte der Palästinenser in Den Haag und real ihr Leben in den Trümmern von Gaza

Von Karin Leukefeld – 27. Oktober 2025

So kann eine einzelne Richterin am Internationalen Gerichtshof in Den Haag die Entscheidungen des Gerichts beeinflussen – während die Fakten aus dem Gaza-Streifen nicht wegdiskutiert werden können. Karin Leukefeld, eine seit vielen Jahren auf die Entwicklungen im Nahen Osten spezialisierte Beobachterin, macht auf diese Gegensätze aufmerksam und schildert die reale Situation im Gaza-Streifen. (cm)

Am 22. Oktober 2025 hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag die Verpflichtungen Israels gegenüber den besetzten palästinensischen Gebieten festgestellt. Das vorgelegte Gutachten hat keine bindende Wirkung und ist die Antwort auf einen Fragenkatalog, der ihm vom UN-Generalsekretär am 20. Dezember 2024 im Auftrag der UN-Vollversammlung vorgelegt worden war.

Die Entscheidung der UN-Vollversammlung ist festgehalten in der UN-Resolution 79/232, die sich wiederum auf Artikel 65 des Statuts der Internationalen Gerichtshofes bezieht.

Zusammengefasst lautet die Frage: „Welche Verpflichtungen hat Israel als Besatzungsmacht und als Mitglied der Vereinten Nationen in Bezug auf die Präsenz und die Aktivitäten der Vereinten Nationen, einschließlich ihrer Organisationen und Einrichtungen, anderer internationaler Organisationen und Drittstaaten in und in Bezug auf das besetzte palästinensische Gebiet, einschließlich der Gewährleistung und Erleichterung der ungehinderten Lieferung dringend benötigter Güter, die für das Überleben der palästinensischen Zivilbevölkerung sowie grundlegender Dienstleistungen und humanitärer und Entwicklungshilfe zum Wohle der palästinensischen Zivilbevölkerung und zur Unterstützung des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes?“

Die zumeist einstimmige Ansicht des Internationalen Gerichtshofs lautet, „dass der Staat Israel als Besatzungsmacht verpflichtet ist, seine Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht zu erfüllen.“ Einstimmig war man der Ansicht, dass Israel demnach verpflichtet sei „sicherzustellen, dass die Bevölkerung des besetzten palästinensischen Gebiets mit den für das tägliche Leben notwendigen Gütern versorgt wird, darunter Nahrungsmittel, Wasser, Kleidung, Bettzeug, Unterkünfte, Brennstoff, medizinische Versorgungsgüter und Dienstleistungen; das Hilfskräfte und medizinische Mitarbeiter sowie Einrichtungen respektiert und geschützt werden müssten und dass „Zwangsumsiedlungen und Deportationen in den besetzten palästinensischen Gebieten verboten“ seien, was zu respektieren sei. Ebenfalls einig waren die zehn Richter sich, dass „geschützte Personen aus den besetzten palästinensischen Gebieten, die vom Staat Israel inhaftiert“ seien, das Recht haben, durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz besucht zu werden.

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