Von Justus Leicht – 2. Dezember 2025
Das Verbot und die Auflösung des Berliner Palästina-Kongresses im April 2024 waren illegal. Das geht aus dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 26. November dieses Jahres hervor. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Berliner Senat und die Berliner Polizei, die das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit mit Füßen traten.
Der Volltext des Urteils liegt zwar noch nicht vor, doch die Pressemitteilung des Gerichts ist eindeutig: Das polizeiliche Vorgehen war „rechtswidrig“ und „jedenfalls unverhältnismäßig“. Verstöße gegen Auflagen habe es auf dem Kongress ebenso wenig gegeben wie „strafbare Äußerungsdelikte“. Das Urteil schließt an frühere gerichtliche Entscheidungen an, die Einreise- und Betätigungsverbote für Redner, die auf dem Kongress sprechen sollten, als rechtswidrig verurteilten.
Was war passiert: Im April 2024 war in Berlin ein „Palästina-Kongress“ gegen Israels Vorgehen im Gaza-Streifen geplant, auf dem prominente Menschenrechtsaktivisten und Politiker sprechen sollten. Unter dem Motto „Wir klagen an“ sollte auch die deutsche Verantwortung beim israelischen Genozid thematisiert werden.
Als Organisatoren traten die antizionistische jüdische Organisation „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden im Nahen Osten“ sowie mehrere linke Parteien auf, darunter die paneuropäische Partei DiEM25 des früheren griechischen Finanzministers Yanis Varoufakis, der auch als Redner vorgesehen war. Die Jüdische Stimme hatte für die Durchführung des Kongresses ihr Konto bei der öffentlich-rechtlichen Sparkasse Berlin zur Verfügung gestellt.