Von Norbert Haering – 30. Oktober 2023
Bundesinnenministerin Nancy Faeser will nach übereinstimmenden Medienberichten ein Gesetz erlassen, das es dem Inlandsgeheimdienst erlauben würde, regierungskritische Bürger, gegen die er ermittelt, in deren sozialem Umfeld anzuschwärzen. Das entspricht gängigen Definitionen von Totalitarismus. Beispiele, wohin so etwas führt, gibt es nicht nur aus dem Nationalsozialismus oder der DDR, sondern auch aus dem gegenwärtigen Deutschland. Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert: „Totalitarismus bezeichnet eine politische Herrschaft, die die uneingeschränkte Verfügung über die Beherrschten und ihre völlige Unterwerfung unter ein (diktatorisch vorgegebenes) politisches Ziel verlangt.“ Wie zuerst die Süddeutsche Zeitung (Bezahlschranke) und dann u.a. Bild und Cicero (Bezahlschranke) berichteten, will die bei den hessischen Wählern durchgefallene Bundesinnenministerin dem sogenannten Verfassungsschutz, der die Regierung vor der Verfassung schützen soll, das Recht geben, beliebige Bürger und Institutionen vor Menschen zu warnen, die er beobachtet. Dazu braucht es nur die Einschätzung, die keines Beweises bedarf, dass von diesen eine Gefahr ausgehen könnte. Cicero formuliert die nicht ganz treffende Überschrift „Willkommen in der Denunziantenrepublik!“ und den um so treffenderen ersten Satz: „Immer mehr entwickelt sich der Verfassungsschutz mit Hilfe der Politik zu einer Behörde, die selbst die Demokratie zu gefährden droht.“
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