Wissenschaftliche Dienste des Bundestages: Die Einschränkung der Nutzung öffentlicher Räume und Einrichtungen aufgrund von Meinungen zu BDS ist verfassungswidrig

Von der Redaktion – 21. Dezember 2020

Am 21. Dezember wurde eine Überprüfung der Anti-BDS-Bundestagsresolution durch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages abgeschlossen. Das Fazit: Die Einschränkung der Nutzung von öffentlichen Räumen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen aufgrund von Meinungen zu BDS ist verfassungswidrig. Der Beschluss „stellt […] keine Grundlage dar, die eine solche Einschränkung rechtfertigen könnte.“ „Das ist ein herber Rückschlag für Felix Klein und alle, die das Thema BDS als Waffe gegen die Palästina-Solidarität – und somit auch gegen uns – benutzt haben“, erklärt Iris Hefetz für den Vorstand der Jüdischen Stimme. Dieser Sieg sei „nur ein Schritt, aber einer, dem noch viele weitere folgen können!“

Wir dokumentieren im Folgenden die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages: