US-Zwischenwahlen: Vor Ablauf der Frist für die Briefwahl verschärft Trump seine Angriffe

Von Patrick Martin – 14. September 2026

Die Trump-Regierung verstärkt ihre Bemühungen, die Zwischenwahlen am 3. November zu stören, indem sie gleich mehrere Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof der USA einlegt. Auch werden Einwanderungsbeamte und andere Bundespolizisten an den Wahllokalen eingesetzt, und Trump ruft seine Anhänger dazu auf, bei der Wahl so viel wie möglich zu betrügen (to „cheat“).

Der Oberste Gerichtshof wird voraussichtlich noch diese Woche über die Klagen gegen Trumps im März erlassene Anordnung entscheiden, mit die Regeln für den US-Postdienst (USPS) im Umgang mit Briefwahlstimmen geändert werden. Im vergangenen Monat hob das Gericht eine Anordnung wieder auf, die ein Bezirksgericht gegen Trump und den USPS erlassen hatte, mit der Begründung, dass die neuen USPS-Regeln nicht offiziell eingeführt seien, weshalb die Regierungen der Bundesstaaten dagegen nicht klagen könnten.

Innerhalb weniger Tage erließ die USPS jedoch die entsprechenden Regeln. Seither sind bereits in mehreren Fällen Wahlumschläge der Landes- und Kommunalbehörden mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass sie den erforderlichen Standards nicht entsprächen. Sofort hat dieselbe Bezirksrichterin eine neue einstweilige Verfügung dagegen erlassen, um die neuen Vorschriften zu blockieren, und das Berufungsgericht des Ersten Bezirks hat ihre Anordnung bereits bestätigt. Doch noch vor Entscheidung des Berufungsgerichts hat das Justizministerium an das Oberste Gericht appelliert.

Der Zeitpunkt einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs könnte durchaus mit der vom Bundesgesetz auf den 19. September festgelegten Frist zusammenfallen, bis zu der die Bundesstaaten Briefwahlunterlagen an im Ausland stationierte Soldaten, die wählen möchten, versenden müssen. Der Postdienst USPS hat die Arbeiten am Online-Portal, über das die Bundesstaaten laut Trumps Präsidialerlass die Listen registrierter Wähler zur Überprüfung einreichen sollen, noch gar nicht abgeschlossen.

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