Von German-Foreign-Policy.com 27. August 2026
Im Kontext seiner Kriegsvorbereitungen plant Berlin eine umfassende Ausweitung der Handlungsspielräume von Auslands- wie Inlandsgeheimdienst – inklusive operativer Befugnisse, die bis jetzt der Polizei vorbehalten waren.
Gegen den von der Bundesregierung gebilligten Gesetzesentwurf zur Machtausweitung der deutschen Geheimdienste wächst der Protest. Datenschutzexperten, Ärztekammern, Journalisten und Politiker der Opposition üben heftige Kritik. Die Regierung will den deutschen Geheimdiensten mit einem neuen Gesetz umfassende neue Handlungsspielräume öffnen. Dabei soll unter anderem der Zugriff der Dienste auf IT-Systeme insgesamt erleichtert, die Speicherung von Daten verlängert und die Auswertung automatisiert werden. Auch sogenannte Onlinedurchsuchungen sollen die Dienste künftig durchführen dürfen. Entscheidende Neuerung ist, dass die Geheimdienste das erste Mal seit dem Ende des deutschen Faschismus wieder zu sogenannten operativen Maßnahmen ermächtigt werden. Im Namen der Abwehr sogenannter hybrider Angriffe treibt Berlin die Verwischung der Grenzen zwischen Polizei, Geheimdienst und Militär weiter voran und nivelliert die Unterscheidung zwischen äußerem Feind und inneren Kritikern zusehends. Das neue Geheimdienstgesetz ist ein weiterer Schritt auf dem Weg der Bundesrepublik in die sogenannte Strategische Autonomie, die militär- und machtpolitische Unabhängigkeit von anderen Staaten, insbesondere von den USA.
Wunschliste erfüllt
Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf zur „Reform des Nachrichtendienstrechts“ die Befugnisse der deutschen Geheimdienste „in nahezu jedem Bereich systematisch“ erweitern, wie sie in einer Pressemitteilung erklärt.[1] Innenminister Alexander Dobrindt dankt in diesem Kontext ausdrücklich Verteidigungsminister Boris Pistorius: „In enger Abstimmung“ habe man es geschafft, das „Nachrichtendienstegesetz komplett neu zu schreiben“ – und zwar „geräuschlos“.[2] Das neue Gesetz erfülle „eine Wunschliste der Geheimdienste“, urteilt die liberale britische Tageszeitung The Guardian.[3] Die Dienste sollen künftig gesammelte Telekommunikationsdaten länger speichern können – Inhalte sechs, sogenannte Metadaten sogar zwölf Monate lang –, um sie auch „rückwirkend“ auswerten zu können. Das Gesetz soll zudem die Auswertung erleichtern, indem es zum Beispiel eine KI-gestützte automatisierte Auswertung erlaubt und eine „Abschaffung von administrativen Hürden“ beinhaltet. Die „Verwendung von Tools für den biometrischen Abgleich von Bilddaten, für den Einsatz Künstlicher Intelligenz sowie für die Weiterverarbeitung von Daten für Forschungs- und Entwicklungszwecke“ und sogar die Weitergabe der Daten „an andere Behörden und private Stellen“ sollen erleichtert werden. Insgesamt gehe es um eine „Stärkung der Zugriffsmöglichkeiten auf informationstechnische Systeme“ – vom „intelligenten Kühlschrank“ bis zum privaten Mobiltelefon und Überwachungskameras im öffentlichen Raum, heißt es.[4]
Operative Befugnisse
Mit dem Gesetz räumt die Bundesregierung dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz darüber hinaus umfassende Befugnisse ein, die laut Innenminister Dobrindt „weit über das Sammeln von Nachrichten hinausgehen“.[5] Es gehe nicht nur darum, dass die Dienste künftig „besser sehen und hören können“, sondern vor allem auch darum, „gegenüber unseren Gegnern […] aktiv handeln zu können“. Neben Onlinedurchsuchungen zählt dazu die Erlaubnis, künftig Daten zu „verfälschen“ – „selbstverständlich“, so der Minister: „Das ist der Auftrag“. Die Maßnahme ist ein historischer Einschnitt: Zum ersten Mal nach dem Ende des deutschen Faschismus erhalten deutsche Geheimdienste „operative Befugnisse“, also die Erlaubnis zu „aktiven Maßnahmen“, die seit 1945 strikt der Polizei vorbehalten waren. Zu den neuen Befugnissen zählt es ausdrücklich auch, „Tatmittel […] zu verfälschen“; erlaubt wird zudem „die Manipulation von Warenlieferungen durch Verbringung fehlerhafter Bauteile, das gezielte Eindringen in IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren zur Sabotage oder das Abschalten oder Unbrauchbarmachen von Servern staatlicher Hackergruppen oder Disinformationsakteuren“, sogenannte Hackbacks [6] – alles auch „proaktiv“ [7].