Von Alex Günther – 21. August 2026

Zur deutschen Staatsräson gehört die Sicherheit eines Staates, der Genozid an einer Bevölkerungsgruppe verübt.
Im September 2025 stellte eine unabhängige Untersuchungskommission der Vereinten Nationen fest, dass Israel in Gaza Völkermord begeht. Dies ist keine Randmeinung, kein Kommentar einer einzelnen Organisation, sondern die nach eigener Einschätzung der Vereinten Nationen „bislang autoritativste UN-Feststellung“ zu diesem Vorwurf. Gleichzeitig hält die deutsche Bundesregierung unverändert daran fest, dass die Sicherheit ebendieses Staates zur deutschen Staatsräson gehöre. Was bedeutet es, wenn beides zugleich wahr ist?
Eine Feststellung mit Gewicht
Am 16. September 2025 veröffentlichte die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zu den besetzten palästinensischen Gebieten, ein vom UN-Menschenrechtsrat eingesetztes, aber unabhängiges Expertengremium, einen 72-seitigen Bericht. Die Vorsitzende der Kommission, die frühere UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay, formulierte das Ergebnis unmissverständlich: „The Commission finds that Israel is responsible for the commission of genocide in Gaza“ ‒ die Kommission stellt fest, dass Israel für die Begehung von Völkermord in Gaza verantwortlich ist (1).
Die Kommission kam nach zweijähriger Untersuchung zu dem Schluss, dass israelische Behörden und Sicherheitskräfte vier der fünf in der Völkermordkonvention von 1948 definierten Genozidhandlungen begangen hätten: Tötung, das Zufügen schwerer körperlicher oder seelischer Schäden, die gezielte Herbeiführung von Lebensbedingungen, die auf die Zerstörung der Gruppe berechnet sind, sowie Maßnahmen zur Geburtenverhinderung (2). Als Beleg für den erforderlichen Vorsatz zog die Kommission unter anderem dokumentierte Aussagen hochrangiger israelischer Regierungsvertreter heran.
Gemäß dem Rechtsgrundsatz „Audiatur et altera pars“ ‒ „auch die Gegenseite muss gehört werden“ – einem Grundsatz, der zum Kern eines rechtsstaatlichen Verfahrens gehört, ist hier zu erwähnen, dass Israel den Bericht umgehend als „verzerrt und falsch“ zurückwies und dem Gremium vorwarf, Hamas-Propaganda zu wiederholen (3). Diese Zurückweisung Israels gehört deshalb zur Vollständigkeit der Darstellung, ändert aber nichts daran, dass die Feststellung selbst von einem durch die Vereinten Nationen eingesetzten Fachgremium stammt, nicht von einer Aktivistengruppe oder einem einzelnen Kommentator.
Wichtig zur Einordnung: Ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs, das Völkermord im Rechtssinne rechtsverbindlich feststellt, gibt es bis heute nicht ‒ das seit Dezember 2023 laufende Verfahren zwischen Südafrika und Israel befindet sich weiterhin im Hauptsacheverfahren. Die Kommission ist ein Untersuchungsgremium, kein Gericht. Doch was sie vorlegt, ist keine vage Vermutung, sondern eine sorgfältig hergeleitete, öffentlich einsehbare Tatsachenfeststellung eines UN-Mandatsträgers.