Von Marcus Klöckner – 17. August 2026
„Sahra Wagenknecht ist längst ein Fall für den Verfassungsschutz“ – unter dieser Schlagzeile fordert der Hauptstadtkorrespondent des RedaktionsNetzwerkDeutschland (RND) eine Beobachtung der BSW-Politikerin durch den Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik. Anlass: Markus Decker warnt vor einer angeblichen „Querfront“ zwischen AfD und BSW. Fundierte Argumente, die eine derartige Forderung untermauern, finden sich in dem Kommentar nicht. Stattdessen ist etwas zu lesen von „Shit“, „offenkundig“ und „Desinformationskampagnen“. Immerhin kommt ein Prinzip zum Vorschein: Wer politisch quer liegt, soll am besten vom Geheimdienst überwacht werden. Dieses Prinzip passt nach Nordkorea – nicht aber zu einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die Überwachung durch einen Geheimdienst in einem demokratischen System gehört zu einem der schärfsten Schwerter, die ein Staat einsetzen kann. Das gilt vor allem auch für die Bespitzelung von Politikern. Gerade erst hat das Bundeskabinett eine Geheimdienstreform beschlossen. Den Schlapphüten will die Bundesregierung noch weitreichendere Befugnisse einräumen (siehe: Geheimdienstumbau: Rammbock gegen die Demokratie). Inmitten dieser Entwicklungen bezeichnet der Korrespondent eines der großen Mediennetzwerke des Landes eine führende Oppositionspolitikerin als „Fall für den Verfassungsschutz“. Wenn Wagenknecht vom Verfassungsschutz überwacht werden sollte: Wer ist dann als nächstes dran? Max Mustermann, weil er nicht laut genug auf dem Dorfplatz den größten Kanzler aller Zeiten gelobt hat?
Bereits 2025 forderten Politiker eine geheimdienstliche Überwachung des BSW.