Deutsches Gericht entscheidet: Der Vergleich Israels mit Nazideutschland fällt unter „geschützte Meinungsäußerung“

Von Elis Gjevori – 3. August 2026

Das Gericht wies zudem die Behauptung zurück, dass der Vergleich des Verhaltens Israels mit Nazideutschland automatisch den Holocaust verharmlose oder zu Hass aufstachele.

Ein deutsches Gericht hat eine Frau freigesprochen, die wegen des Vergleichs der Handlungen Israels im Gazastreifen mit denen von Nazideutschland verurteilt worden war, und entschieden, dass ihre Beiträge unter den Schutz der politischen Meinungsäußerung fielen.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hob letzte Woche eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 € (2.700 $) auf, die von einem untergeordneten Gericht wegen zweier Instagram-Beiträge verhängt worden war, die auf dem Höhepunkt des israelischen Völkermords im Gazastreifen veröffentlicht worden waren.

Ein Beitrag enthielt eine Tabelle, in der Israels Vorgehen mit den Methoden des NS-Regimes verglichen wurde. Sie erschien unter einem geteilten Bild der israelischen und der NS-Flagge, auf dem ein Teil eines Hakenkreuzes zu sehen war.

Ein weiterer zeigte israelische Soldaten, die in einen umzäunten Bereich schossen, während unter dessen Mauern Blut floss. Ein Hakenkreuz war innerhalb eines Davidsterns zu sehen. Die Frau versah die Beiträge mit den Hashtags #FREEPALESTINE und #GAZAUNDERATTACK.

Das Gericht entschied, dass die Bilder eher eine Verurteilung der Handlungen Israels als eine Unterstützung der Nazi-Ideologie zum Ausdruck brachten. Es erklärte, die Meinungsfreiheit schütze die Verwendung verbotener Symbole, wenn der Kontext eindeutig Kritik, Parodie oder Ablehnung des Nationalsozialismus vermittle.

Die Richter befanden, dass der Slogan „FREEPALESTINE“ die Haltung der Frau deutlich machte und dass Neonazi-Anhänger den Beitrag nicht als Werbung für ihre Ideologie interpretieren würden.

Deutschland will die Leugnung der Existenz Israels unter Strafe stellen, weigert sich jedoch, Palästina anzuerkennen.

Das Gericht wies zudem die Behauptung zurück, dass der Vergleich des Verhaltens Israels mit dem von Nazideutschland automatisch den Holocaust verharmlose oder zu Hass aufstachele. Scharfe Kritik an einem Staat, so das Gericht, überschreite diese Schwelle allein noch nicht.

Zu demselben Schluss kam es auch hinsichtlich des Bildes, das ein Hakenkreuz mit dem Davidstern kombinierte. Die Szene, in der Soldaten auf wehrlose Menschen schießen, machte den verurteilenden Zweck deutlich, während der Hashtag „GAZAUNDERATTACK“ klarstellte, dass es sich um Israels Angriff auf den Gazastreifen handelte.

Das Urteil verbietet keine Kritik an solchen Vergleichen. Es stellt jedoch fest, dass Deutschland diese nicht automatisch unter Strafe stellen darf, wenn sie Teil einer unmissverständlichen Verurteilung israelischer Gewalt sind.

Das Gericht sprach die Frau von allen Anklagepunkten frei.

[Zum Originalbeitrag in englischer Sprache auf Middle East Eye]

Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Redaktion von Globale Gleichheit wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.