Von German-Foreign-Policy.com – 7. Juli 2026
Streit um europäischen Marineeinsatz in der Straße von Hormuz dauert an. Iran erklärt, den Einsatz nicht genehmigen zu wollen, und warnt vor ernsten Folgen. Berlin deutet Bereitschaft zum Abzug an.
Außenminister Johann Wadephul kündigt noch für eine Zeitlang den Verbleib deutscher Kriegsschiffe in relativer Nähe zur Straße von Hormuz an. Im Verlauf des Sommers werde sich „klären, ob es für die Bundeswehr eine machbare und sinnvolle Rolle beim Räumen von Minen“ dort gebe, erklärte Wadephul am gestrigen Montag. Kurz zuvor hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius geäußert, er könne für eine Beteiligung der Bundeswehr „kein Szenario“ sehen; die beiden Kriegsschiffe sollten „nicht unendlich warten“, sondern in absehbarer Zeit nach Deutschland zurückkehren. Iran hat immer wieder bekräftigt, auf seiner Kontrolle über die Straße von Hormuz zu beharren, und auf den Versuch der USA, Handelsschiffe ohne seine Genehmigung durch die Meerenge zu geleiten, mit dem Beschuss eines Frachters und eines Öltankers reagiert. Darüber hinaus verhandelt Teheran mit Oman über eine gemeinsame Verwaltung des Seeweges – unter Umständen inklusive des Kassierens nicht von Maut, sondern von Dienstleistungsgebühren. Zuletzt haben Frankreich und Großbritannien erklärt, die „Freiheit der Schifffahrt“ in der Straße von Hormuz sichern zu wollen. Iran warnt, täten sie das, würden sie „zur Rechenschaft gezogen“.
Die Absichtserklärung von Islamabad
Mit Regeln für die Handelsschifffahrt durch die Straße von Hormuz befasst sich Punkt 5 des 14-Punkte-Plans zum Stopp der Kampfhandlungen, der „Absichtserklärung von Islamabad“, auf die sich die USA und Iran Mitte Juni geeinigt haben. Darin heißt es, der Handelsverkehr in der Meerenge solle „unverzüglich“ wieder aufgenommen werden. Die Beseitigung von Seeminen wird ausdrücklich Iran übertragen.[1] 60 Tage lang – aber nicht länger – werde die Straße von Hormuz ohne die Zahlung von Gebühren befahrbar sein, heißt es weiter. Über die „künftige Verwaltung“ der Straße von Hormuz und über „maritime Dienstleistungen“ dort werde Iran „mit dem Sultanat Oman einen Dialog führen“, um schließlich – „in Abstimmung mit anderen Anrainerstaaten“ – präzise Regeln dafür „festzulegen“. Einschränkend heißt es lediglich, dies solle „im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht und den Hoheitsrechten der Anrainerstaaten“ geschehen. Das geltende Seerecht sieht vor, dass für die Durchfahrt durch natürliche Meerengen keine Mautgebühren erhoben werden dürfen. Anrainerstaat an der engsten Stelle der Straße von Hormuz ist außer Iran Oman, das die Durchfahrt durch seinen Teil der Wasserstraße eigenständig genehmigen darf. Dies ist der Grund, weshalb Teheran die Regeln für den Handelsverkehr in der Meerenge gemeinsam mit Maskat festschreiben will.