Von Florian Rötzer – 3. Juli 2026

Nach der Anklageerhebung geht die Bundesanwaltschaft unter Ausschluss anderer Möglichkeiten davon aus, dass ein siebenköpfiges Team mit der Segelyacht Andromeda im Auftrag irgendwelcher „staatlicher Stellen“ der Ukraine den Anschlag ausgeführt hat. Werden diese benannt werden? Und sind andere Staaten wie die USA oder Polen außen vor?
Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Serhii Kuznietsov, zur Tatzeit Mitglied einer Spezialeinheit der ukrainischen Armee, Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg wegen der Sprengung der Nord-Stream-Gaspipelines erhoben. Die Anklage spricht u.a. von einem Kriegsverbrechen gegen zivile Objekte. Kuznietsov sei der mit anderen ausgeführten Tat „hinreichend verdächtig“.
Man hatte allmählich denken können, dass die Anklageerhebung noch länger hinausgezögert werden könnte, um die Hintergründe der Sprengung der Pipelines, die ja von manchen Staatschefs begrüßt wurde, nicht noch während des Kriegs zu thematisieren. Die Ukraine verteidigt nach der Bundesregierung schließlich Europa und Deutschland und schützt, so lange der Krieg anhält, vor einem angeblich drohenden russischen Angriff. Aber man tut sich schwer damit, mittlerweile nach Ausstieg der Amerikaner als größter Unterstützer viele Milliarden an Steuergeldern in ein Land zu pumpen, das einn bedeutsamen Teil der deutsche Energie-Infrastruktur angegriffen und zerstört hat.
Nach einem Bericht der Washington Post vom Juni 2023 soll die CIA von einem europäischen Geheimdienst schon im Juni 2022 erfahren haben, dass vom ukrainischen Militär mit Tauchern einer Spezialeinheit ein Anschlag geplant worden sei. Die Bundesregierung sei informiert worden. Der sei aber abgeblasen worden. Die geplante Aktion soll mit Valery Saluschnyj, dem damaligen Oberkommandeur der ukrainischen Streitkräfte, abgesprochen gewesen sein (Warum hat die Bundesregierung den CIA-Bericht über ukrainischen Anschlagsplan auf Nord Stream verschwiegen?).
Die Bundesregierung informierte auch 2024 weder den Bundestag noch die Öffentlichkeit über die Ermittlungen. Sie behauptete noch im Juli 2024 in Antwort auf eine große Anfrage der AfD, dass keine „verlässlichen und glaubhaften Tatbekennungen gefunden oder ansonsten eindeutige Beweise ermittelt werden“ konnten. Vorläufige Ergebnisse wollte sie auch nach bald zwei Jahren nicht veröffentlichen, „da dies den Untersuchungszweck gefährden würde“. Warum wurde nicht erläutert. Dabei war der Europäische Haftbefehl für einige Mitglieder des ukrainischen Teams im Juni 2024 ausgestellt worden und die „ukrainische Spur“ bekannt gewesen