Von Michael Hollister – 8. Juni 2026

Am 21. Oktober 2025 ließ die Bundesrepublik Deutschland am höchsten Gericht der Welt eine Frist bis zur letzten Stunde verstreichen. Es war der letzte Tag, an dem Berlin nach den Regeln des Internationalen Gerichtshofs noch Einreden gegen die Zuständigkeit des Gerichts erheben konnte – drei Monate nach Eingang der nicaraguanischen Klageschrift. Deutschland nutzte ihn aus. Mit dem Schriftsatz war das Hauptsacheverfahren automatisch ausgesetzt. Ein Gründungsstaat der Europäischen Union, der sich seit Jahrzehnten als Anwalt der regelbasierten Ordnung versteht, beantwortete den Vorwurf der Beihilfe zum Völkermord nicht mit einer Auseinandersetzung in der Sache, sondern mit einem Verfahrensmanöver. Genau dieses Manöver ist der Gegenstand dieser Analyse – nicht, weil es rechtlich unzulässig wäre, sondern weil es politisch viel verrät.
Die zentrale Frage lautet nicht, ob Deutschland am Ende verurteilt wird; darüber entscheiden Richter, und der Weg dorthin ist lang. Die Frage ist präziser: Was sagt die Art, wie sich Berlin verteidigt, über das Verhältnis westlicher Staaten zum Völkerrecht aus, das sie anderen gegenüber so nachdrücklich einfordern?
Die Chronologie eines Ausweichens
Der Fall beginnt am 01. März 2024. Nicaragua reicht beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eine Klage gegen Deutschland ein. Der Vorwurf: Durch Waffenlieferungen an Israel und durch das Aussetzen der Zahlungen an das UN-Hilfswerk UNRWA habe Deutschland seine Pflichten aus der Völkermordkonvention von 1948 und den Genfer Konventionen verletzt. Verkürzt: Berlin erleichtere die Begehung eines Völkermords und tue nicht alles in seiner Macht Stehende, um ihn zu verhindern. Nicaragua beantragt zugleich einstweilige Maßnahmen – das Gericht solle Deutschland mit sofortiger Wirkung untersagen, weiter Rüstungsgüter zu liefern.
Am 08. und 09. April 2024 verhandelt der Gerichtshof öffentlich. Am 30. April 2024 entscheidet er: mit 15 zu 1 Stimmen lehnt das Gericht die einstweiligen Maßnahmen ab. Die einzige Gegenstimme kommt vom Richter ad hoc Al-Khasawneh, den Nicaragua selbst benannt hatte. Auf den ersten Blick ein klarer Sieg für Deutschland. Auf den zweiten Blick weniger eindeutig, und das aus zwei Gründen.
Erstens war der Beschluss ungewöhnlich knapp. Der substantielle Teil umfasste kaum zwei Seiten – einer der kürzesten Beschlüsse über einstweilige Maßnahmen in der Geschichte des Gerichts. Das Gericht verzichtete fast vollständig darauf, seine Prüfung von Zuständigkeit, Plausibilität der Rechte und Dringlichkeit offenzulegen. Es stützte sich im Kern auf Deutschlands Zusicherungen: ein robustes Kontrollsystem für Rüstungsexporte, ein deutlicher Rückgang der Genehmigungen seit November 2023, nur vier Genehmigungen für „Kriegswaffen“, sowie der Hinweis, dass Zahlungen an UNRWA freiwilliger Natur seien und zum maßgeblichen Zeitpunkt ohnehin keine fällig gewesen sei.