BND-Akten zur Festnahme von Adolf Eichmann 1960 in Argentinien auf ewig geheim?

Von Gaby Weber – 2. Juni 2026

Urteilsverkündigung im Eichmann-Prozess am 15. Dezember 1961. Bild: GPO/gemeinfrei (Overton-Magazin)

Wie das Bundeskanzleramt die Gesetze ignoriert.

Am 4. Juni 2026 um 9.15 Uhr verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über meine Klage gegen den Bundesnachrichtendienst. Es geht – erneut – um die BND-Akten zur Festnahme des NS-Offiziers Adolf Eichmann im Jahr 1960 in Argentinien, die 65 Jahre nach den Ereignissen noch immer unter Verschluss gehalten werden sollen – obwohl das Bundesarchivgesetz dies ausschließt. Das BArchG sieht eine maximale Schutzfrist von 60 Jahren vor, ohne Verlängerungsmöglichkeit – und auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich an das Gesetz zu halten, hoffte mein Anwalt Raphael Thomas, der 2020 die Klage eingereicht hatte. Eine Woche vor dem Termin am kommenden Donnerstag ist er verstorben. Der Prozess findet trotzdem statt und es wird spannend: Werden die Obersten Verwaltungsrichter mithilfe ihres F-Senats geltendes Gesetz aushebeln?

Vorgeschichte: Ich hatte bereits 2008 – als erste Journalistin überhaupt – den BND auf Aktenherausgabe verklagt, relativ erfolgreich. Damals erhielt ich über den Gerichtsweg etwa 80 % der Unterlagen. Der Rest sollte geheim bleiben, da „die Vorlage der Akten dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten würde”, hieß es in der Sperrerklärung des Kanzleramts.

“Herausgeber eines größten Teils der Unterlagen sind ausländische Stellen, die bislang nicht veröffentlicht wurden. Wenn sich der BND darüber hinwegsetzen würde, hätte dies für die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden negative Konsequenzen.“

Mit „ausländischen Sicherheitsbehörden“ war der Mossad gemeint. Der hat sich in seine Fabel verliebt – in aller Welt Nazis gesucht und Eichmann im Mai 1960 aus Argentinien „heldenhaft“ entführt zu haben. Und mit dem will sich das Kanzleramt nicht anlegen und Dokumente herausgeben, die diese „fake news“ des israelischen Geheimdienstes widerlegen. Immerhin erkannte man damals (2009) im Hause Merkel an, dass

„das streitgegenständliche Archivgut nicht der 30 jährigen Schutzfrist unterliegt. Vielmehr gilt die 60-jährige Schutzfrist.“

Im Juni 2020, da waren genau diese 60 Jahre vergangen, beantragte ich erneut die kompletten und ungeschwärzten Eichmann-Akten des BND. Die Registriernummern und Aktenzeichen besitze ich ja. Doch der BND will trotz der eindeutigen Rechtslage etliche Dokumente nicht herausgeben. Die Sache landete beim F-Senat des Bundesverwaltungsgerichts. F steht für Fachsenat: ausgewählte Richter, die sich besonders um das Wohl der BRD sorgen. Er prüfte in sog. In-Camera-Verfahren hinter verschlossenen Türen, ob die Geheimhaltung der Behörde rechtmäßig sei – ohne meine Anwälte und ohne das erkennende Hauptsachegericht.

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