Von Mario Jacob – 3. April 2026
Änderung im Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat weitgehend unbemerkt in Kraft. Demnach müssen Millionen Männer vor längeren Auslandsaufenthalten eine Genehmigung der Bundeswehr einholen.
Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren eine Genehmigung beim Karrierecenter der Bundeswehr einholen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen – egal ob für ein Auslandssemester, einen Job oder eine längere Reise. Diese Pflicht gilt nun dauerhaft und nicht mehr nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall, also bei einer konkreten militärischen Bedrohungslage. Die Änderung trat im Rahmen des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes weitgehend unbemerkt in Kraft. Zuvor berichtete die Frankfurter Rundschau darüber.
Konkret wurde Paragraph 2 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) neu gefasst. Bisher galten die Bestimmungen des Paragraphen 3, der die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte regelt, ausschließlich in zwei Extremsituationen: dem Spannungsfall, also einer vom Bundestag oder der NATO festgestellten erhöhten äußeren Bedrohung, sowie dem Verteidigungsfall, wenn das Bundesgebiet tatsächlich mit Waffengewalt angegriffen wird. Seit Jahresbeginn gilt die Regelung jedoch auch außerhalb dieser Ausnahmesituationen – also im Normalzustand.
Eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums bestätigte gegenüber Ippen.Media die neue Genehmigungspflicht. „Hintergrund und Leitgedanke dieser Regelung ist eine für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung“, erklärte sie. Man müsse „für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält“.
Ministerium räumt „tiefgreifende“ Folgen ein – Details bleiben offen
Gleichzeitig räumte das Ministerium ein, dass die Folgen dieser Regelung „tiefgreifend“ seien. Man arbeite derzeit an „konkretisierenden Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht“, auch um „überflüssige Bürokratie zu vermeiden“. Allerdings bat die Sprecherin um Verständnis, dass man dem laufenden Prüfungsprozess nicht vorgreifen könne. Eine endgültige Beschreibung des Verfahrens sei „derzeit noch nicht möglich“.
Paragraph 3 des Wehrpflichtgesetzes sieht zwar vor, dass Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen sind – eine Ablehnung ist also nicht vorgesehen. Dennoch bleibt die Antragstellung verpflichtend. Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Mann die Genehmigung vor der Ausreise nicht einholt, ließ das Ministerium unbeantwortet.
Die Genehmigungspflicht ist Teil eines größeren Reformpakets. Die Bundesregierung will die Truppenstärke der Bundeswehr bis 2035 von derzeit rund 184.000 auf 255.000 bis 270.000 Soldaten steigern. Dazu erhalten alle jungen Menschen ab dem Geburtsjahrgang 2008 einen Fragebogen, in dem unter anderem die Bereitschaft zum Wehrdienst abgefragt wird. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend, für Frauen freiwillig – da das Grundgesetz eine Wehrpflicht nur für Männer vorsieht.