Trump greift Staatsbürgerschaft und Wahlrechte an

Von Patrick Martin – 3. April 2026

Die Trump-Regierung setzt ihren Frontalangriff auf die demokratischen Rechte der amerikanischen Bevölkerung fort. Das zeigte sich in einer Exekutivanordnung, die das Weiße Haus am 31. März erlassen hatte, sowie in einer mündlichen Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof am 1. April.

An diesem Mittwochmorgen hörte der Oberste Gerichtshof die Argumente im Fall Trump gegen Barbara an. Auslöser war Trumps Dekret vom Januar 2025, nach seinem Amtsantritt, mit dem er praktisch das in der US-Verfassung verankerte US-Geburtsrecht abschaffen wollte.

Dieses Dekret wurde mehrfach vor Gericht angefochten. Trump verstößt damit offen gegen den Wortlaut des 14. Zusatzartikels der US-Verfassung, der mit den Worten beginnt: „Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und ihrer Gesetzeshoheit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten und des Einzelstaates, in dem sie ihren Wohnsitz haben.“

Seit 160 Jahren wird diese Klausel so ausgelegt, dass alle auf US-amerikanischem Territorium geborenen Kinder, mit Ausnahme der Kinder ausländischer Diplomaten, Staatsbürger sind. Die Anwendung dieses Wortlauts auf die Kinder von Einwanderern wurde 1898 vom Obersten Gerichtshof im Fall United States v. Wong Kim Ark bestätigt. Das Gericht sprach Wong aufgrund seiner Geburt in San Francisco die US-Staatsbürgerschaft zu, obwohl seinen eingewanderten Eltern die Einbürgerung durch den rassistischen Chinese Exclusion Act verwehrt worden war.

Der Versuch, das Geburtsrecht auf Staatsbürgerschaft abzuschaffen, ist ein zentraler Schwerpunkt in Trumps Feldzug gegen Einwanderer. Damit würde jedes Jahr einer Viertelmillion Neugeborenen die Staatsbürgerschaft entzogen, und bei rückwirkender Anwendung würde die Staatsbürgerschaft von Millionen von Menschen, die in den USA als Kinder von Einwanderern geboren wurden, für null und nichtig erklärt.

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