Der Irankrieg und die Erosion des Völkerrechts

Von Peter Schwarz – 31. März 2026

Zu den ersten Opfern des Irankriegs gehört das Völkerrecht, wie es nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt wurde. Fast alle Rechtsexperten sind sich einig, dass es keine völkerrechtliche Grundlage für den Krieg der USA und Israels gegen das Land mit 90 Millionen Einwohnern gibt. Es handelt sich um einen illegalen Angriffskrieg, um ein „Verbrechen gegen den Frieden“, wie einer der Hauptanklagepunkte gegen die Nazi-Verbrecher in den Nürnberger Prozessen lautete.

Es ist nicht das erste Mal, dass die USA und ihre Verbündeten das Völkerrecht missachten. So verstießen die Kriege gegen Jugoslawien (1999), gegen den Irak (2003) und gegen Libyen (2011) klar gegen internationales Recht. Doch damals versuchten die Angreifer noch den Schein zu wahren und die Kriege mit weit hergeholten Argumenten zu legitimeren.

Das ist heute nicht mehr der Fall. Sowohl US-Präsident Donald Trump, Kriegsminister Pete Hegseth und Außenminister Marco Rubio haben öffentlich verkündet, dass sie sich nicht länger um das Völkerrecht scheren.

Trump erklärte Anfang Januar, er brauche „kein internationales Recht“, nur die „eigene Moralität“ könne ihm Schranken setzen. Rubio verkündete auf der Münchner Sicherheitskonferenz, man dürfe künftig „die sogenannte globale Ordnung“ nicht mehr „über die Interessen unserer Bevölkerungen und unserer Staaten stellen“. Und Hegseth eröffnete den Irankrieg mit der Ansage, die USA kämpften „ohne dumme Einsatzregeln“ und „ohne politisch korrekte Kriegsführung“.

Die deutsche Regierung hat dies sofort unterstützt. Der offene Bruch des Völkerrechts kam ihr offensichtlich gelegen. Die herrschenden Eliten Deutschlands, die tief in die Verbrechen der Nazis verstrickt waren, haben die Nürnberger Urteile stets als Schmach empfunden, der sie sich nur widerwillig fügten.

Nachdem das Nürnberger Tribunal seine Arbeit eingestellt hatte, setzte die bundesdeutsche Justiz die Verfolgung der Nazi-Verbrechen nur zögerlich fort. Bis 2005 wurden in 36.400 Strafverfahren nur 6.700 von insgesamt 172.000 Beschuldigten verurteilt. Viele Massenmörder, an deren Händen das Blut von Hunderten und Tausenden klebte, wurden nie angeklagt und setzten ihre Karrieren unbehelligt fort. Die Schaltzentrale der Regierung, das Kanzleramt, wurde zehn Jahre lang von einem Mitverfasser der nationalsozialistischen Rassengesetze, Hans Globke, geleitet.

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