Von Jochen Mitschka – 21. März 2026

Manche Deutsche haben es noch nicht verstanden. Deutschland unterstützt eine völkerrechtswidrigen Angriffskrieg und macht sich wieder einmal mitschuldig, wird dadurch legitimes Ziel für iranische Raketen.
Der iranische Botschafter in Deutschland bat Berlin um Aufklärung über die Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein im Krieg. Die Frage war direkt: Wird der größte amerikanische Militärstützpunkt in Europa zur Koordinierung, Planung oder Unterstützung von Angriffen gegen den Iran genutzt? Denn wenn ja, ist Deutschland keine neutrale Partei, die einen Krieg vom anderen Mittelmeer aus beobachtet. Deutschland ist ein aktiver Teilnehmer, dessen Territorium die Bombardierungen ermöglicht.
Die rechtliche Basis des Irans
Der Botschafter berief sich auf eine iranische Forderung nach Klarstellung gemäß UN-Resolution 3314, die Aggression auch als die Bereitstellung von Territorium durch einen anderen Staat für Angriffe gegen einen Drittstaat definiert. Die rechtliche Formulierung ist präzise.
Koordiniert das Combined Air Operations Centre in Ramstein Zieldaten, Betankungspläne oder die Verteilung von Geheimdienstinformationen für Angriffe auf iranisches Territorium, ist das deutsche Staatsgebiet Teil der Angriffskette.
Die Definition der Resolution 3314 verlangt nicht, dass Deutschland die Waffe abfeuert. Sie verlangt lediglich, dass Deutschland das Territorium bereitstellt, von dem aus die Waffe gelenkt wird.
Der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius erwiderte, es gebe derzeit keinen Grund, die Rechtmäßigkeit der Nutzung von Ramstein anzuzweifeln. Die Formulierung „derzeit“ erfülle dieselbe Funktion wie die Formulierung „angemessene Bemühungen“ in der Erklärung der sieben Nationen: Sie erhalte eine Option, ohne Zugeständnisse zu machen. Er fügte hinzu, Deutschland werde sich an diesem Krieg nicht beteiligen, höchstens in Form von Schutz oder materieller Unterstützung.
Die Formulierung „höchstens in Form von Schutz oder materieller Unterstützung“ ist ungewöhnlich. Materielle Unterstützung eines Kriegspartei, die von eigenem Territorium aus Luftangriffe durchführt, ist eine Beteiligung. Die von Pistorius vorgenommene Unterscheidung zwischen Kriegsteilnahme und materieller Unterstützung des am Krieg beteiligten Landes existiert im Völkerrecht nicht. Sie existiert in der innenpolitischen Kommunikation, wo sie es der deutschen Regierung ermöglicht, ihren Wählern zu versichern, dies sei nicht ihr Krieg, während sie gleichzeitig das Luftoperationszentrum beherbergt, das diesen Krieg erst ermöglicht.