Von German-Foreign-Policy.com – 17. März 2026
Deutschland intensiviert die Abschiebungen nach Afghanistan trotz der Menschenrechtslage und trotz eines neuen Krieges zwischen Afghanistan und Pakistan. Eine Ursache des Krieges sind Grenzkonflikte, die auf die Kolonialzeit zurückgehen.
Die Bundesrepublik schiebt Afghanen nicht nur ungeachtet der desolaten Menschenrechtslage am Hindukusch, sondern auch trotz immer wieder aufflackernder Kriegshandlungen zwischen Afghanistan und Pakistan nach Kabul ab. Ende Februar führte sie ihren bereits dritten Abschiebeflug durch; er führte direkt in die afghanische Hauptstadt und war das Ergebnis monatelanger Verhandlungen zwischen den deutschen Behörden und den Taliban. Der Verhandlungsprozess begann mit der Akkreditierung von zwei Taliban-Beamten beim afghanischen Generalkonsulat in Bonn im Oktober vergangenen Jahres. Unmittelbar darauf folgte der Besuch zweier deutscher Beamter in Kabul. Gleichzeitig treibt die Bundesregierung ihren Plan voran, die Aufnahme einstiger afghanischer „Ortskräfte“ vor allem der Bundeswehr „soweit wie möglich“ zu beenden. Die jüngste Abschiebung fand genau an dem Tag statt, an dem der Konflikt zwischen Afghanistan und Pakistan zum Krieg eskalierte; die pakistanische Luftwaffe griff unter anderem Kabul an. Pakistan wirft Afghanistan vor, Terrorgruppen gegen es einzusetzen, und behauptet, Indien nutze die afghanischen Taliban als Stellvertreter in seinem Konflikt mit Islamabad.
Die dritte Abschieberunde
Am 26. Februar hatte die Bundesrepublik 20 wegen Straftaten verurteilte afghanische Staatsbürger nach Afghanistan abgeschoben.[1] Es war bereits die dritte derartige Operation, nachdem Berlin die Abschiebungen in das Land nach der Machtübernahme durch die Taliban im Jahr 2021 zunächst ausgesetzt hatte. Der Charterflug mit 20 afghanischen Männern führte Berichten zufolge vom Flughafen Leipzig/Halle direkt nach Kabul. In einer am selben Tag veröffentlichten Erklärung betonte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, „die Abschiebung von Straftätern“ sei „ein zentraler Baustein … in der Migrationspolitik“ der Bundesregierung. Eine dazu geschlossene „Vereinbarung“ mit den Taliban schaffe „eine verlässliche Grundlage für direkte und dauerhafte Abschiebungen nach Afghanistan“.[2] Wie das Innenministerium mitteilte, handelte es sich bei der Maßnahme vom 26. Februar um den „erste[n] Charterflug auf der Grundlage dieser Vereinbarung zu regelmäßigen Rückführungen“ an den Hindukusch. Die Abschiebung war die erste, die ohne Vermittlung eines Drittlandes wie Qatar von Berlin und den Behörden in Kabul organisiert wurde.