Atomares Wettrüsten: Welche Länder können in welchem Zeitraum Atomwaffen entwickeln?

Von Boris Rozhin (Übersetzung/Eingleitung: Thomas Röper) – 12. Februar 2026

Vor dem Hintergrund des Auslaufens der New-START-Vertrages und der Vorwürfe an den Iran, er wolle Atomwaffen entwickeln, ist es interessant, sich anzuschauen, welche Länder tatsächlich in welchem Zeitraum Atomwaffen entwickeln können.

Der New-START-Vertrag, der die Zahl der einsatzbereiten, strategischen Atomwaffen begrenzt hat, ist vor einigen Tagen ausgelaufen, weil die USA die russischen Vorschläge, den Vertrag zu verlängern und einen neuen Vertrag zu verhandeln, abgelehnt haben. Nun gibt es erstmals seit über 50 Jahren keinen Vertrag mehr, der das atomare Wettrüsten begrenzt, was deutschen Medien keine nennenswerten Schlagzeilen wert war.

Hinzu kommt, dass die aggressive Politik der USA kleinere Länder dazu drängt, sich Atomwaffen zuzulegen, um sich vor möglichen Angriffen der USA zu schützen, wie die Beispiele der letzten Jahre oder aktuell des Iran und Venezuelas zeigen. Hätten sie, wie beispielsweise Nordkorea, Atomwaffen gehabt, hätten die USA es kaum gewagt, militärisch gegen sie vorzugehen.

Da nun ein neues, unkontrolliertes atomares Wettrüsten nicht nur zwischen den USA und Russland bevorzustehen scheint, lohnt sich ein Blick auf die Frage, welche Länder in welchem Zeitraum Atomwaffen entwickeln können. Dazu hat die TASS einen Artikel veröffentlicht, den ich übersetzt habe. […]

Wollen vs. Können: Welche Länder können in welchem Zeitraum Atomwaffen entwickeln?

Boris Rozhin über das Potenzial der Erweiterung des Atomwaffenclubs.

Angesichts der sich zuspitzenden militärpolitischen Krise um das iranische Atomprogramm erklärte der türkische Außenminister Hakan Fidan, dass Ankara dem nuklearen Wettrüsten beitreten werde, sollte ein Land der Region Atomwaffen erwerben. Das käme faktisch einer Aufkündigung des Atomwaffensperrvertrags gleich.

Die aktuelle Situation

Die Erweiterung des Atomwaffenclubs wird derzeit sowohl durch den Druck der Großmächte als auch durch den Atomwaffensperrvertrag, eines der wenigen noch bestehenden Abkommen aus einer vergangenen Ära zu diesem Thema, eingeschränkt.

Derzeit ist bekannt, dass Russland, die USA, China, Frankreich, Großbritannien, Indien, Pakistan, Nordkorea und Israel Atomwaffen besitzen. Dabei wurden die beiden letztgenannten Länder de facto trotz bestehender Beschränkungen zu Atommächten und dienen als Beispiele dafür, wie unter bestimmten militärpolitischen Umständen gegen den Nichtverbreitungsvertrag verstoßen werden kann. In einer Zeit des verschwindenden Völkerrechts und der Auflösung zahlreicher internationaler Verträge steigt daher das Risiko eines Zusammenbruchs des nuklearen Nichtverbreitungsregimes.

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