Von Christian Müller – 23. Dezember 2025
Manchmal ist man über sich selbst erstaunt. Schon fünf Monate, bevor der russische Präsident Wladimir Putin ob all der Bedrohungen aus dem Westen die Reissleine gezogen und mit eigenen Truppen in der Ukraine zu kämpfen begonnen hat, habe ich als Historiker und aufmerksamer Beobachter Russlands und der Ukraine einen Artikel geschrieben, in dem ich das widerliche Vorgehen der EU und das Ziel dieses Vorgehens genau beschrieben habe. Und es ist so gekommen, wie von mir vorausgesagt und kritisiert. Nur hat sich damals, im September 2021, niemand dafür interessiert – schon gar nicht der verantwortungslose Club der EU-Politiker, die den Russenhass im eigenen Interesse bewusst gefördert haben. Damals, am 22.09.2021, schrieb ich den hier folgenden Artikel (damals auf der Plattform »infosperber.ch«):
22.09.2021 Das EU-Parlament fordert in einer Resolution ganz offiziell die Einmischung der EU in Russlands Innenpolitik.
Das Modell ist seit Jahrhunderten bekannt: Wo ein Land eine politisch gespaltene Gesellschaft politisch nicht mehr einen kann, wird ein äußerer Feind gesucht – oder geschaffen. Das soll die Leute wieder zusammenbringen: gemeinsam gegen den Feind! Genau das verlangt jetzt auch das EU-Parlament: Der Feind – Russland, wer denn sonst? – soll härter bekämpft werden. Und dazu, so die Forderung, soll es in diesem Punkt nicht mehr die Einstimmigkeit der EU-Mitglieder brauchen, »Brüssel« soll auch bei Uneinigkeit allein entscheiden und losschlagen können. So, wie es auch das erklärte Ziel der NATO ist, ohne Einstimmigkeit einen Krieg zu eröffnen.
Die entsprechende Passage der am 16. September mit 494 Ja, 103 Nein und 72 Enthaltungen beschlossenen Resolution lautet wörtlich: »Die EU muss ihre Außenpolitik grundlegend reformieren, um ihre Ambitionen als einflussreicher globaler Akteur und ihre Fähigkeit, rechtzeitig Entscheidungen zu treffen und entschlossene Maßnahmen im Bereich der Außenpolitik zu ergreifen, glaubwürdig unter Beweis zu stellen, unter anderem durch eine Ausweitung der Zuständigkeiten des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und des im Namen der EU handelnden VP/HR (Vice President/High Representative), indem sie den Grundsatz der Einstimmigkeit in außenpolitischen Angelegenheiten aufhebt und ihre Kapazitäten für die strategische Vorausschau und strategische Massnahmen ausbaut; die EU sollte außerdem ihre Funktion als globaler Akteur wie auch die Kapazitäten der EU-Organe stärken, damit Russland die sogenannte Bilateralisierung der Beziehungen mit der EU nicht fortsetzen kann, denn Brüssel sollte die einzige Hauptstadt sein, wo Entscheidungen über die Beziehungen zwischen der EU und Russland getroffen werden.«