Von Thomas Moser – 3. Dezember 2025
Das Finanzamt missachtet den Spruch der Justiz und will von Michael Ballweg Gewerbesteuer für die Corona-Demos. Und die CDU will einen Abgeordneten loswerden, weil er den Querdenker verteidigte.
Das Landgericht Stuttgart hat sein schriftliches Urteil im Fall Michael Ballweg vorgelegt, das das Gericht am 31. Juli verkündet hatte. Das Schriftstück umfasst etwa 340 Seiten. Jener „Freispruch minus 19,53 Euro“ war nicht nur eine schallende Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die den Corona-Kritiker drei Jahre hinter Gittern sehen wollte. Es war auch eine schwere Niederlage der Corona-Politiker und -Protagonisten, die hinter dem Verfahren standen und an dem ungehorsamen Querdenken-Gründer ein Exempel statuieren wollten.
Das Gericht hatte nach zehnmonatiger Verhandlungsdauer den Angeklagten vom Vorwurf des über neuntausendfachen Betrugsversuchs sowie von verschiedenen Vorwürfen der Steuerhinterziehung freigesprochen. „Verurteilt“ wurde er für eine zweimalige Steuerhinterziehung in Höhe von 11,42 Euro und 8,11 Euro sowie für den dreimaligen Versuch der Steuerhinterziehung in Höhe von insgesamt 2072,85 Euro. Weil es sich dabei um sehr geringe „Taten“ handelte, wurde Ballweg streng genommen nicht verurteilt, sondern lediglich „verwarnt“ – ein äußerst ungewöhnlicher Spruch. Das Gericht urteilte weiter, Ballweg habe für die zu Unrecht verhängte Untersuchungshaft von 279 Tagen sowie für die Hausdurchsuchung eine Entschädigung zu bekommen. Außerdem sei sein festgesetztes Vermögen freizugeben.
Schließlich widmete sich das Gericht in der Urteilsbegründung noch einem besonderen Aspekt der Anklage: Das Finanzamt Stuttgart hatte Ballweg, der ab 2020 zahlreiche Demonstrationen und Kundgebungen gegen die Corona-Politik organisierte, gedrängt, dafür ein Gewerbe anzumelden und berechnete dann für Geldschenkungen Gewerbesteuer zugunsten der Stadt Stuttgart. Das Gericht widersprach dem: Die Organisierung von Demonstrationen sei kein Gewerbe, sondern ein Grundrecht, für das keine Steuern zu bezahlen seien. Es sprach Ballweg vom Vorwurf, Gewerbesteuer hinterzogen zu haben, frei.