Von Jörg Djuren – 27. November 2025
Die Staatsanwaltschaft in Berlin überzieht den in Berlin lebenden linken US-amerikanischen Satiriker und Theaterautor CJ Hopkins erneut mit einem politischen Zensurverfahren[1] für die Publikation seines Buches zur Pandemiepolitik in Deutschland aufgrund satirisch zugespitzter NS-Vergleiche. CJ Hopkins wurde bereits schon einmal im Kontext seiner Publikationen zur Kritik der Pandemiepolitik 2023 von der Berliner Staatsanwaltschaft mit einem Zensurverfahren überzogen, dieses wird in 2026 in die dritte Instanz gehen. Dieses Verfahren war einer der Ausgangspunkte für die Kritik von JD Vance an der zunehmenden politischen Zensur und dem Abbau von Bürgerrechten in der EU. Das Nachfolge-Buch zum Buch zur Pandemie, das unter anderen Texte zum Gerichtsverfahren enthält, wurde auf dem Cover entsprechend sowohl mit einem Zitat von JD Vance, als auch mit Zitaten von anderen bekannten US-Prominenten, die sich positiv zum Buch äußern[2], beworben.
Hoffen auf den Streisand-Effekt
Man muss die Überzeichnungen durch Vergleiche mit dem NS, die Hopkins verwendet, nicht gut finden, und ich finde sie nicht sinnvoll[3], nur ein Grund sie zu verbieten ist das nicht. Hopkins ist eindeutig ein Antifaschist, ein alter antiautoritärer Linker, der sich klar gegen jede Form von Totalitarismus stellt – sowohl gegen die neuen woken Formen, insbesondere im Kontext der Pandemie, als auch gegen die ‚alten‘ Formen des Totalitarismus des MAGA-Kults oder des Kults um Elon Musk[4]. Dies gilt für viele die NS-Vergleiche machen, eine Verharmlosung des NS ist damit in der Regel nicht bezweckt. Und Hopkins bemerkt in einem Artikel zum Gerichtsverfahren gegen ihn[5] – mit Belegen – zu Recht an, dass ‚seltsamerweise’ von deutschen Staatsanwaltschaften auch nur die NS-Vergleiche kriminalisiert werden, die von Kritikern der Nomenklaturapolitik benutzt werden, andere ebenso inadäquate NS-Vergleiche von Spiegel, Titanic u.a., die die Regierungslinie bedienen, werden nicht kriminalisiert. Das heißt, es geht den hier agierenden Staatsanwaltschaften ganz offensichtlich gar nicht um die inadäquaten NS-Vergleiche, ansonsten müssten sie alle diese verfolgen, sondern um politische Zensur missliebiger politischer Autoren.