Von Florian Warweg – 25. November 2025
Im EU-Parlament gab es am 11. November eine Anhörung zur rechtlichen Bewertung der Sanktionierung von Journalisten durch den Europäischen Rat. Laut der einhelligen Meinung der dort vortragenden Rechtswissenschaftler verstößt das aktuelle EU-Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wegen angeblicher „Desinformation“ in zahlreichen Punkten gegen EU- und Völkerrecht. Die Maßnahmen seien rechtlich fehlerhaft, unverhältnismäßig und nicht mit den Grundrechten vereinbar. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob der Bundesregierung diese Einschätzung bekannt ist, und wie sie es erklärt, dass von den 27 EU-Mitgliedsländern nur Deutschland eigene Staatsbürger und Journalisten auf diese Sanktionsliste hat setzen lassen.
Hintergrund
Auf 55 Seiten erstreckt sich das umfassende Rechtsgutachten der Völkerrechtlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers und Prof. Dr. Ninon Colneric, Richterin a.D. am Europäischen Gerichtshof (EuGH), welches am 11. November im Europäischen Parlament vorgestellt wurde.
Die NachDenkSeiten waren bei dieser Anhörung in Brüssel dabei und wollten unter anderem wissen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, in Erfahrung zu bringen, welcher konkrete Staat oder welche nationale Behörde die drei betroffenen deutschen Journalisten (Hüseyin Doğru, Thomas Röper und Alina Lipp) auf die EU-Sanktionsliste hat setzen lassen:
In ihrem Gutachten (Legal Opinion) kommen die beiden renommierten Rechtswissenschaftlerinnen zu einem eindeutigen Ergebnis: Das derzeitige EU-Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wegen angeblicher „Desinformation“ verstößt laut ihrer Einschätzung in mehreren Punkten gegen EU- und Völkerrecht. Die Maßnahmen seien „rechtlich fehlerhaft, unverhältnismäßig und nicht mit den Grundrechten vereinbar“. Darüber hinaus bestehen Zweifel an der Zuständigkeit der EU-Organe und an der Möglichkeit des rechtlichen Rechtsschutzes.