Von Michael Hollister – 24. November 2025
Während ein NATO-Beitritt der Ukraine als rote Linie gilt, wird die EU-Aufnahme als humanitärer Akt dargestellt. Dabei schafft sie einen juristischen Mechanismus, der Europa in einen direkten militärischen Konflikt mit Russland ziehen könnte – mit weitreichenden ökonomischen und sicherheitspolitischen Folgen.
Die unterschätzte Beistandsklausel
Im öffentlichen Diskurs über die europäische Integration der Ukraine konzentriert sich die Debatte nahezu ausschließlich auf eine mögliche NATO-Mitgliedschaft. Diese wird – zu Recht – als hochproblematisch betrachtet und von den meisten NATO-Mitgliedern abgelehnt. Ein EU-Beitritt hingegen wird überwiegend als politische Geste europäischer Solidarität interpretiert, deren sicherheitspolitische Dimension als vernachlässigbar gilt. Diese Einschätzung beruht auf einem fundamentalen Missverständnis der vertragsrechtlichen Grundlagen der Europäischen Union.
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die EU 2009 mit einer Beistandsklausel ausgestattet, die in Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags verankert ist:
„Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung.“
Zum Vergleich: Der berühmte Artikel 5 des NATO-Vertrags verpflichtet die Mitgliedstaaten lediglich, „unverzüglich […] die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, [zu ergreifen], die sie für erforderlich erachten“. Diese Formulierung räumt den Mitgliedstaaten erheblichen Ermessensspielraum ein – wie die Geschichte gezeigt hat, kann dies von symbolischen Gesten bis zu umfassender militärischer Intervention reichen.
Die EU-Klausel ist deutlich verbindlicher formuliert: „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ lässt wesentlich weniger Interpretationsspielraum. Hinzu kommt ein struktureller Faktor: 21 der 27 EU-Mitgliedstaaten sind zugleich NATO-Mitglieder. Sollte die Ukraine der EU beitreten und ein militärischer Konflikt mit Russland fortbestehen, würde jede Aktivierung von Artikel 42 Absatz 7 automatisch die überwältigende Mehrheit der NATO-Mitglieder rechtlich binden. Die Folge: NATO-Mitglieder befänden sich de facto im Krieg mit Russland – was die Aktivierung von Artikel 5 der NATO zwar nicht zwingend, aber zunehmend wahrscheinlich macht.