Polen verweigert Auslieferung von Nord-Stream-Terrorverdächtigem – wie reagiert die Bundesregierung?

Von Florian Warweg – 9. Oktober 2025

Der polnische Premier Donald Tusk hatte am 7. Oktober öffentlich erklärt, dass es nicht im Interesse Polens sei, den auf Basis eines europäischen Haftbefehls festgenommenen Ukrainer Vladimir Z., der laut Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft (GBA) aktiv an der Sprengung der zivilen Infrastruktur Nord Stream beteiligt war, an Deutschland auszuliefern. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, wie die Bundesregierung diesen Vorgang, der ja auch mit einem Bruch der Gewaltenteilung einhergeht, bewertet. Zudem kam die Frage auf, was für Konsequenzen die Bundesregierung aus dem bisher bekannten Ermittlungsstand der GBA zieht, der auf eine Involvierung hochrangiger staatlicher ukrainischer Akteure mit CIA-Verbindung bei dem Terroranschlag gegen das Pipelinesystem hindeutet.

Hintergrund

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 7. Oktober erklärte der polnische Premierminister Donald Tusk, es sei nicht im Interesse Polens, den am 30. September in Warschau auf Grundlage eines von der Bundesanwaltschaft erwirkten europäischen Haftbefehls festgenommenen Ukrainer Vladimir Z. nach Deutschland auszuliefern. Weiter verkündete er in diesem Zusammenhang:

„Das Problem Europas, der Ukraine, Litauens und Polens ist nicht, dass Nord Stream 2 gesprengt wurde, sondern dass es gebaut wurde.“

Diese Aussage wiederholte er dann noch in englischer Sprache auf seinem offiziellen X-Kanal: …

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