Von Florian Rötzer – 27. September 2025
In Berlin sind kürzlich Plakate aufgetaucht, auf denen Deutsche für den Beitritt in die Internationale Legion der Ukraine geworben werden. Das ist nach § 109h StGB in Deutschland verboten, unabhängig davon, ob es sich um Söldner im engeren Sinne oder um Soldaten handelt. Strafbar, auch beim Versuch, ist generell das „Anwerben für fremden Wehrdienst“. Deutsche sollen gefälligst nur für den eigenen Staat kämpfen.

Allerdings kann die Internationale Legion ja auch ungehindert online Deutsche oder andere Europäer ansprechen, um sie anzulocken. Das scheint dem Staat in diesem Fall, wo es ja um das Gute, also den Kampf gegen den Aggressor Russland geht, aber egal zu sein. Bei Plakaten, die auf deutschem Territorium verbreitet werden, müsste dies zumindest anders sein.
Die Werbung schürt zudem noch einen antirussischen Affekt aus dem Zweiten Weltkrieg, obgleich in den sowjetischen Truppen ja auch Ukrainer gekämpft haben. Zu einem Foto, das deutsche Kriegsgefangene der Sowjetunion zeigen soll, heißt es: „Nimm deine Revanche gemeinsam mit den ukrainischen Befreiern.“ Da werden die deutschen Soldaten zu Opfern, auch wenn Deutschland den Krieg gegen Russland begonnen hat, während Ukrainer, auf die man sich in der heutigen Ukraine als Helden der Unabhängigkeit beruft, mit den Nazis paktiert und Massaker begangen haben. Angesprochen werden sollen damit antirussische, rassistische Emotionen, die es in Deutschland und in der Ukraine gibt.