Rote Robenträger legalisieren Diebstahl

Von Gaby Weber – 8. September 2025

Wie die Verfassungsrichter die Grundrechte missachten.

Gerade hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entschieden: Akten aus dem Kanzleramt zu entwenden und in privaten Verliesen zu bunkern, ist legal. Im konkreten Fall geht es um die Unterlagen, die die Witwe des früheren Kanzlers Helmut Kohl in ihrem Oggersheimer Keller unter Verschluss hält, sie damit der Öffentlichkeit entzieht und die Informations- und Pressefreiheit aushebelt. Genau das will die Politik, und die Karlsruher Richter nicken es ab.

Ich hatte das Kanzleramt, Eigentümerin dieser Akten, auf Wiederbeschaffung seiner Papiere (wohlgemerkt: der Originale) verklagt und in allen Instanzen, bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht verloren.

Ich empfehle die Lektüre dieses Urteils, da es sich in zynischer Weise über geltendes Recht hinwegsetzt und die Grundrechte in die Tonne tritt. Das ist so offensichtlich, dass auch der Autor des Kommentars zum Bundesarchivgesetz (BArchG), Rechtsanwalt Christoph Partsch, erklärt: „Es missachtet alle Auslegungsregeln, um das BArchG noch restriktiver auszulegen und der Regierung noch mehr Freiräume zu schaffen, als sich diese durch die Gesetzesänderung 2017 erhoffen konnte!“

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