Von Wolfgang Bittner – 25. Juli 2025
Deutschland soll »kriegstüchtig« werden, und die Berliner Regierung hat astronomische Ausgaben für die Aufrüstung bereitgestellt. Denn angeblich will Russland nach der Ukraine Westeuropa erobern, auch wenn es dafür keinerlei Belege gibt und Putin solche Absichten niemals geäußert hat. Trotzdem wird in einem Maße hochgerüstet, dass inzwischen ein Dritter Weltkrieg nicht mehr auszuschließen ist.
Dennoch gibt es kaum Widerstand gegen diese destruktive Politik, ebenso wenig gegen die übermäßige Reglementierung, Digitalisierung und Überwachung, den Weg nicht nur Deutschlands in den Totalitarismus. Wie aber steht es um die deutsche Souveränität? Und welche Folgen wird die sich global abzeichnende Verschiebung der Machtverhältnisse haben, nachdem sich viele Staaten der Dominanz der USA entziehen?
Fragen, auf die der Schriftsteller und Publizist Wolfgang Bittner Antworten gibt. Sein Buch Geopolitik im Überblick erscheint am 28. Juli 2025 im Verlag Hintergrund in der Reihe Wissen Kompakt. Nachfolgend ein Auszug.
Das Bundeskriminalamt mit nachrichtendienstlichen Befugnissen
Schon seit etwa zwei Jahrzehnten ist in Deutschland ein rapide fortschreitender Demokratieabbau zu verzeichnen. So wurden mit dem 2009 in Kraft getretenen sogenannten BKA-Gesetz die Befugnisse des Bundeskriminalamts zur »Gefahrenabwehr« in erheblichem Maße ausgeweitet.
Das Amt wurde seinerzeit – ähnlich dem FBI – in eine zentrale Polizeibehörde mit nachrichtendienstlichen Befugnissen umgewandelt, was eine völlige Veränderung des deutschen Sicherheitssystems bedeutete. Denn die bis dahin aufgrund der bitteren Erfahrungen aus der Nazizeit gebotene strikte Trennung von Polizei und Geheimdiensten wurde mit diesem »Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt« aufgehoben.
Mit einer Neufassung des Gesetzes im Jahr 2018 (zuletzt geändert am 30. Juli 2024) hat das BKA außerdem das Recht erhalten, präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht als »Vorfeldermittlungen« durchzuführen. Dabei unterliegt die Behörde nicht mehr der Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft. Der genaue Titel lautet: Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz – BKAG). Die Grenzen sind sehr weit gesteckt, genau genommen gibt es gar keine mehr. Wer verdächtigt wird, kann schnell in einen rechtsfreien Raum geraten.