Britisches Parlament stimmt für Verbot von Palestine Action: ein historischer Angriff auf demokratische Rechte

Von Laura Tiernan – 3. Juli 2025

Am Mittwoch stimmte das britische Unterhaus mit einer überwältigenden Mehrheit von 385 zu 26 Stimmen für den Antrag der Innenministerin Yvette Cooper, die Gruppe Palestine Action (PA) als Terrororganisation zu verbieten. Das Votum könnte dem Staat ermöglichen, friedliche Proteste gegen Völkermord als Terrorismus zu brandmarken.

Wenn das Oberhaus den Antrag am Donnerstag ebenfalls annimmt, wird Palestine Action ab Freitag um Mitternacht als Terrororganisation eingestuft. Mitgliedschaft oder Aufrufe zur Unterstützung von Palestine Action werden dann als Verbrechen gewertet und können gemäß des Anti-Terrorismus-Gesetzes mit bis zu vierzehn Jahren Haft bestraft werden.

Am Freitag werden Anwälte von Palestine Action vor dem High Court eine einstweilige Verfügung beantragen, um das Verbot als terroristische Organisation zu verhindern, bis die Justiz die Anordnung der Regierung geprüft hat.

Bei der Abstimmung stellte sich die Labour-Regierung unter der Führung des ehemaligen Menschenrechtsanwalts Sir Keir Starmer gegen Millionen Menschen, die sich gegen den Völkermord im Gazastreifen wehren, sowie gegen eine breite Öffentlichkeit, die den historischen Angriff des Parlaments auf das Recht auf Protest, Rede- und Versammlungsfreiheit ablehnt.

Innenministerin Cooper hatte ihre Absicht erklärt, Palestine Action zu verbieten, nachdem die Gruppe am 20. Juni eine friedliche Protestveranstaltung auf dem Luftwaffenstützpunkt Brize Norton organisiert hatte. Seither haben Zehntausende ihre Empörung über die Versuche der Regierung geäußert, Widerstand gegen den Völkermord im Gazastreifen zu kriminalisieren.

Letztes Wochenende jubelten am Glastonbury Festival Tausende junger Menschen den Gruppen Kneecap und Bob Vylan zu, die Palestine Action unterstützten. Mo Chara von Kneecap wird wegen seiner engagierten Verteidigung der Palästinenser ebenfalls Unterstützung von Terrorismus vorgeworfen.

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