von Ralf Wurzbacher – 23. Mai 2025
Eine klassizistische Statue musste aus einer Bundesbehörde weichen. Weil sie durch ihre Nacktheit Anstoß hätte erregen können. Tat sie zwar nicht, aber sicher ist sicher, dachte sich die Gleichstellungsbeauftragte. Ob sie auch das Internet verbieten würde? Ein Akt der Verzweiflung von Ralf Wurzbacher.
Eine bronzene Statue, splitternackt, im öffentlichen Raum. Wo gibt‘s denn sowas? Beziehungsweise: Wo gibt‘s denn sowas nicht? Also nicht mehr? Antwort: Im Foyer des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) in Berlin-Weißensee. Bis irgendwann im Sommer des Vorjahres stand da noch die „Venus Medici“ und entzückte mit ihrer Schönheit und Erhabenheit die Ankömmlinge einer Behörde, deren Name und Metier so steif, bieder und deutsch anmuten wie Bockwurst mit Senf.
Nun ja, womöglich, vielleicht, eventuell mag der Anblick der Figur manch einem die Sinne so berauscht haben, dass ihm die Kontrolle über den Unterleib entglitt und – Sie wissen schon … Schließlich soll es ja Zeitgenossen geben, schrieb am Montag die Berliner Zeitung (hinter Bezahlschranke), die sich in städtischen Parkanlagen an bloßen Frauen- oder auch Männerskulpturen vergehen, beglaubigt durch „verräterisch glänzende Berührungsstellen an gewissen erogenen Zonen“. Mithin würden die Schutzlosen sogar schamlos mit Farbe, Speichel oder was auch immer besudelt.