Von Tobias Riegel – 22. Mai 2025
Die EU hat jetzt auch zwei deutsche Journalisten, die im Ausland leben, auf die Sanktionsliste gesetzt. Der Schritt ist ein Schlag gegen die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte. Zusätzlich illustriert der Vorgang die Heuchelei der EU bezüglich ihrer eigenen Phrasen von der „Freiheit“. Vermutlich folgt das Vorgehen dem Motto: „Bestrafe einen, erziehe Hundert“.
Die Europäische Union hat am Dienstag ihr mittlerweile 17. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen – erstmals betroffen sind auch zwei deutsche Staatsbürger, wie Medien berichten. Im Fokus stehen demnach die Journalistin Alina Lipp und der Autor Thomas Röper. Beide sollen laut EU „russische Propaganda“ verbreitet und durch ihre Berichterstattung zu „destabilisierenden Aktivitäten“ beigetragen haben. Auf die konkreten Inhalte der Sanktionen und ihre Folgen geht Thomas Röper etwa in diesem Artikel:
„Diese Sanktionen bedeuten laut dem ‘BESCHLUSS (GASP) 2024/2643 DES RATES‘ der EU erstens, dass ich nicht mehr in EU-Länder einreisen darf. Für die Regelung gibt es eine Ausnahme, die lautet, dass die Bundesrepublik Deutschland selbst entscheiden darf, ob ich noch nach Deutschland einreisen darf. Für alle anderen EU-Staate gilt für mich nun eine Einreisesperre.“
Röper ergänzt:
„Zweitens bedeutet das für mich laut dem Beschluss: ’Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum (von Thomas Röper) stehen oder von (Thomas Röper) gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.’ Und es bedeutet weiter für alle anderen Menschen: ‚(Thomas Röper) dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.‘“