Verteidigt den Friedensaktivisten Heinrich Bücker! Die wahren Straftäter sitzen im Kanzleramt

Von Ulrich Rippert, SGP-Kandidat zur Berliner Abgeordnetenhauswahl – 1. Februar 2023

Die Sozialistische Gleichheitspartei (SGP) wendet sich mit aller Schärfe gegen die Verurteilung des Kriegsgegners und Friedensaktivisten Heinrich Bücker und ruft Arbeiter und Jugendliche auf, gegen das Skandal-Urteil aktiv zu werden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat im Januar Bücker verurteilt, weil er sich in einer öffentlichen Rede gegen die deutsche Kriegspolitik in der Ukraine wandte. Das Urteil ist ein Versuch, die wachsende Opposition gegen die wahnsinnige militärische Aufrüstung und Kriegspolitik der Bundesregierung einzuschüchtern und mundtot zu machen. Es darf nicht hingenommen werden. Bücker betreibt in Berlin das COOP Anti-War Café, in dem regelmäßig antimilitaristische Veranstaltungen stattfinden. Im vergangenen Sommer hielt er am Sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park eine Rede zum 81. Jahrestag des Überfalls von Nazi-Deutschland auf die Sowjetunion. In dieser Rede prangerte er die Zusammenarbeit der deutschen Politik mit ehemaligen Nazi-Kollaborateuren in der Ukraine an. Es sei ihm „unbegreiflich, dass die deutsche Politik wieder dieselben russophoben Ideologien unterstützt, auf deren Basis das Deutsche Reich 1941 willige Helfer vorfand, mit denen man eng kooperierte und gemeinsam mordete“, sagte er. „Alle anständigen Deutschen sollten vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und der Geschichte von Millionen ermordeter Juden und Abermillionen ermordeter sowjetischer Bürger im Zweiten Weltkrieg jegliche Zusammenarbeit mit diesen Kräften in der Ukraine zurückweisen. Nie wieder dürfen wir als Deutsche an einem Krieg gegen Russland in irgendeiner Form beteiligt sein. Wir müssen uns zusammenschließen und uns diesem Irrsinn gemeinsam entgegenstellen.“Im weiteren Verlauf seiner Rede äußerte Bücker Verständnis für die Sichtweise des russischen Präsidenten. Das nutzte der Richter am Amtsgericht Tobias Pollmann, um Bücker zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro, ersatzweise 40 Tage Freiheitsstrafe zu verurteilen. Im Strafbefehl heißt es, Bücker habe in seiner Rede „dem völkerrechtswidrigen Überfall Russlands auf die Ukraine“ zugestimmt. Diese Unterstützung eines „Verbrechens der Aggression“ sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, und eine Straftat. Das Urteil stellt die Realität auf den Kopf. Die wahren Straftäter sind die Kriegstreiber, sie sitzen im Kanzleramt.

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