Bericht der „Internationalen Untersuchungskommission der besetzten palästinensischen Gebiete einschließlich Ost-Jerusalem und Israel“ vom 14. September 2022, UNGA A/77/328

Von Norman Paech – 30. November 2022

Der Menschenrechtsrat gibt sich wirklich Mühe. Dies ist nun der dritte Bericht, der über die Lage des Völkerrechts und der Menschenrechte in den von Israel besetzten Gebieten Palästinas in diesem Jahr vom Menschenrechtsrat vorgelegt wird. Nach den beiden Berichten der Sonderberichterstatter Michael Lynk (HRC A/HRC/49/87 v. 21. März 2022) und Francesca Albanese (UNGV A/77/356 v. 21. 9. 22) hat der Menschenrechtsrat nun den Bericht einer Internationalen Kommission am 27. Oktober vorgelegt (UNGA A/77/328 v. 14. September 2022). Den Auftrag dazu hatte er am 27. Mai 2021 erteilt, „in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, und in Israel alle mutmaßlichen Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Verstöße gegen das internationale Menschenrecht vor und nach dem 13. April 2021 zu untersuchen.“ Der Auftrag ging also weiter als bei den Sonderberichterstattern, die sich auf die Situation der Menschenrechte konzentrieren sollten. Als Mitglieder der Kommission wurden Navanethem Pillay (Südafrika), Miloon Kothari (Indien) und Christopher Sidoti (Australien) ernannt. Um es vorweg zu nehmen: Allen drei Berichten ist gemeinsam, dass ihren Autorinnen und Autoren die Einreise in die besetzten Gebiete verwehrt wurde, nur Gaza öffnete sich ihnen. Die israelische Regierung änderte ihre Politik nicht und zeigt auch nicht, dass sie aus den Berichten Konsequenzen ziehen wird. Und schließlich gab es keine Reaktion aus der hiesigen Politik, und keiner der Berichte fand in den Medien Erwähnung oder gab Anlass zu einer Diskussion über die Besatzungspolitik.

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